
Transitionsplan: Zielpfad und Umsetzung
Ein Transitionsplan beschreibt, wie ein Geschäftsmodell mit den Klimazielen vereinbar wird. Er verbindet einen Dekarbonisierungspfad mit konkreten Maßnahmen, Investitionen und Zuständigkeiten. Seit der Überarbeitung der Berichtsstandards ist er für viele Unternehmen kein Pflichtdokument mehr. Eingefordert wird er trotzdem, nur von anderer Seite als bisher.
Was ESRS E1-1 verlangt
ESRS E1-1 ist die inhaltliche Referenz für Transitionspläne in Europa, auch für Unternehmen außerhalb der Berichtspflicht, weil Finanzierer und Großkunden ihre Anfragen daran ausrichten. Der Standard verlangt vier Dinge.
Erstens die Dekarbonisierungshebel und die geplanten Maßnahmen, jeweils bezogen auf die Minderungsziele. Zweitens die Quantifizierung der Investitionen und ihrer Finanzierung, mit Verweis auf die taxonomiekonformen Investitionsausgaben und den CapEx-Plan nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178. Drittens eine Einschätzung der festgelegten Emissionen aus bestehenden Anlagen, bei einschlägigen Tätigkeiten ergänzt um wesentliche Investitionen in Kohle, Öl und Gas sowie um die Angabe, ob das Unternehmen von den EU-Referenzwerten für das Paris-Abkommen ausgeschlossen ist. Viertens die Erläuterung, wie der Plan in Geschäftsstrategie und Finanzplanung eingebettet ist.
Vorzulegen ist der Plan nicht mehr zwingend. Wer keinen hat, legt das offen und gibt an, ob und wann er einen aufstellen will. Neu ist außerdem die Pflicht offenzulegen, wenn die eigenen Klimaziele nicht zu einem 1,5-Grad-Pfad passen. Die überarbeiteten Standards gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, für 2026 besteht ein Wahlrecht.
Wer den Plan weiterhin verlangt
Die Bankenaufsicht: Für Kreditinstitute sind Transitionspläne über Artikel 76 Absatz 2 CRD und die EBA-Leitlinien verbindlich, von strukturierten Zielpfaden über die Einbindung in die Geschäfts- und Risikostrategie bis zur Zuordnung finanzieller Mittel. Die Qualität der Planung fließt in den SREP ein und wirkt damit auf die Kapitalausstattung.
Finanzierer und Investoren: Institute müssen einschätzen, ob ihre Kreditnehmer und Beteiligungen den eigenen Übergang bewältigen, und stützen sich dabei auf deren Zielpfad, Investitionsplanung und Umsetzungsstand. Für Unternehmen entscheidet der Plan damit über Kreditkonditionen und Kapitalzugang, auch ohne Berichtspflicht.
Förderprogramme: Im produzierenden Gewerbe ist der Transitionsplan zugleich Fördervoraussetzung. Modul 5 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft bezuschusst seine Erstellung. Gefordert sind eine Ist-Analyse mit Treibhausgasbilanz, Treibhausgasneutralität spätestens 2045, ein Zehnjahresziel von mindestens 40 Prozent Reduktion bei Scope 1 und Scope 2 sowie ein Maßnahmenplan mit Prozessbezug.
Die SBTi: Der Corporate Net-Zero Standard V2.0 macht Transitionspläne mit Vorstandsverantwortung für alle Unternehmen verpflichtend, Unternehmen der Kategorie A müssen den Plan zusätzlich veröffentlichen. Für neu eingereichte Ziele gilt der Standard ab dem 1. Februar 2028.
Wo Pläne in der Prüfung scheitern
Der häufigste Befund ist die Lücke zwischen Ziel und Mittel. Der Zielpfad reicht bis 2045, die Investitionsplanung der nächsten fünf Jahre bildet ihn aber nicht ab. Ebenso verbreitet sind fehlende Zwischenziele, Zuständigkeiten unterhalb der Geschäftsleitung und unbezifferte Emissionen aus bestehenden Anlagen. Bei Instituten beschreibt der Plan häufig nur die eigene Bilanz und lässt offen, wie transformationsfähig die finanzierten Unternehmen sind.
Unsere Services
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Zielpfad und Maßnahmen: Auf Basis Ihrer CO2-Bilanz leiten wir einen Dekarbonisierungspfad mit Zwischenzielen ab und hinterlegen ihn mit Maßnahmen, deren Beitrag beziffert ist.
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Investitionen und CapEx-Plan: Wir verknüpfen den Pfad mit Ihrer Investitions- und Finanzplanung und entwickeln einen Investitionsplan, mit dem sich Tätigkeiten als taxonomiekonform einstufen lassen.
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Förderfähige Transitionspläne: Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes erstellen wir den Plan so, dass er die Anforderungen des Fördermoduls erfüllt.
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Transitionspläne für Kreditinstitute: Wir entwickeln den Plan anhand der von der EBA benannten Bestandteile und schätzen gemeinsam mit Ihnen ein, wie transformationsfähig Ihre Kreditnehmer und Beteiligungen sind.
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Wissenschaftliche Fundierung: Wir richten Ziele und Plan an den Anforderungen der SBTi aus, für Finanzinstitutionen nach dem FINZ-Standard.
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Governance und Offenlegung: Wir verankern die Verantwortung in der Geschäftsleitung, definieren die Kennzahlen für die Fortschrittskontrolle und bereiten die Darstellung für Bericht, Gremien und Datenanfragen auf.
Kontaktieren Sie uns
Ob Industrieunternehmen, Energieversorger oder Finanzinstitut: Wir klären mit Ihnen, wer den Plan bei Ihnen einfordert und welcher Schritt als nächster sinnvoll ist.
