CORPORATE SUSTAINABILITY REPORTING DIRECTIVE (CSRD)
Als Teil des europäischen Green Deals verpflichtet die CSRD Unternehmen, detailliert über ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen sowie über Strategien zum Umgang mit diesen Herausforderungen zu berichten. Diese Neuerung schafft nicht nur einen erhöhten Compliance-Druck, sondern eröffnet auch die Möglichkeit, sich als Vorreiter einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Industrie zu positionieren. Planet Now kann Sie hierbei unterstützen.
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CSRD Anforderungen und der Umsetzungsprozess
Mit der Einführung der CSRD in nationales Recht und der gestaffelten Einführung ab dem Berichtsjahr 2024 werden rund 15.000 Unternehmen in Deutschland unter die neue Berichtspflicht fallen. Diese gilt im Wesentlichen für Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind oder zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:​​
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> 25 Mio. Euro Bilanzsumme
> 50 Mio. Euro Umsatz
> 250 Beschäftigte
Die konkreten Berichtspflichten der CSRD werden dabei durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definiert. Diese sind als delegierte Verordnung seit dem 1. Januar 2024 verbindlich und decken mit 84 Offenlegungspflichten (z.B. Nachhaltigkeitsziele) insgesamt 1178 Datenpunkte zu ESG-Aspekten ab. Unternehmen müssen jedoch nicht zu allen Themen berichten, sondern nur zu jenen, die für sie wesentlich sind.
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Due Diligence und Wesentlichkeitsanalyse
Ein zentraler Ausgangspunkt im CSRD-Prozess ist die Durchführung einer Due-Diligence-Analyse sowie einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. ​Die Due-Diligence-Analyse zielt darauf ab, tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschen zu identifizieren, die durch die Geschäftstätigkeit, Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens verursacht werden. Diese kontinuierliche Analyse dient dazu, Risiken zu vermeiden, zu mindern und zu dokumentieren.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse baut auf den Erkenntnissen der Due Diligence auf, indem sie die für das Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte identifiziert, zu denen das Unternehmen zukünftig berichten müssen (z.B. ESRS E1 Klimaschutz und ESRS S1 Eigene Beschäftigte). Zur Bestimmung dieser Nachhaltigkeitsaspekte muss das Unternehmen sowohl interne und externe Stakeholder einbeziehen und diese Prozesse gut dokumentieren, denn sie werden später durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft. Die Wesentlichkeitsanalyse bezieht sich dabei auf die Bewertung von zwei Dimensionen von Nachhaltigkeit, um die für das Unternehmen zu berichtenden, wesentlichen Themen zu bestimmen:
• Auswirkungs-Wesentlichkeit umfasst die tatsächlichen und potenziellen positiven und negativen Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft, wie z.B. Umweltverschmutzung.
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• Finanzielle Wesentlichkeit bezieht sich auf die finanziellen Chancen und Risiken, die durch Nachhaltigkeitsaspekte entstehen, wie z.B. Profitabilitätsgewinne durch nachhaltige Innovationen.
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Die CSRD-Berichterstattung
Sobald das Unternehmen die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen identifiziert hat, beginnt die Arbeit an der Berichterstattung. Das Unternehmen muss dann im CSRD-Bericht, der Teil des Lageberichts ist, sowohl allgemeine Angaben zur Nachhaltigkeit machen als auch über die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen berichten. Die allgemeinen Angaben sind in der Querschnittsnorm ESRS 2 geregelt und fordern das Unternehmen beispielsweise durch ESRS 2 SBM-1 auf darzulegen, inwieweit Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette mit nachhaltigkeitsbezogenen Risiken, Chancen und Auswirkungen verbunden sind. Bei den wesentlichen Nachhaltigkeitshemen sind beispielsweise für den Standard ESRS E1 Klimawandel umfangreiche Angaben zu den CO2-Emissionen (ESRS E1-6), dem Energieverbrauch (ESRS E1-5) und den Zielen zum Klimaschutz (ESRS E1-4) zu machen. Herzstück des Klimawandelstandards ist der Übergangsplan oder Transitionsplan (ESRS E1-1), in dem das Unternehmen ausführlich darzulegen hat, welche Ziele, Maßnahmen und Ressourcen das Unternehmen zur Dekarbonisierung vorsieht.
Unsere Services zur Unterstützung der CSRD-Umsetzung
Mit unseren Beratungsleistungen helfen wir Ihnen, die Anforderungen der CSRD effizient zu erfüllen und die damit verbundenen Chancen optimal zu nutzen. Unsere Services umfassen:
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• Wesentlichkeitsanalyse: Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung und Bewertung der Nachhaltigkeitsthemen, die für Ihr Unternehmen und Ihre Stakeholder von wesentlicher Bedeutung sind.
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• Due Diligence und Risikobewertung: Wir unterstützen bei der Durchführung umfassender Due-Diligence-Prozesse, um potenzielle und tatsächliche Nachhaltigkeitsrisiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette Ihres Unternehmens zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln.
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• Gap-Analyse und Compliance-Check: Wir überprüfen Ihre bestehenden Nachhaltigkeitsberichte und -strategien auf Lücken in Bezug auf die CSRD-Vorgaben und erstellen einen detaillierten Maßnahmenplan zur Schließung dieser Lücken.
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• Nachhaltigkeitsstrategien und Integration: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung von Nachhaltigsstrategien, die den CSRD-Vorgaben entspricht und Nachhaltigkeitsziele in Ihre Geschäftsprozesse integriert.
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• Datenerhebung und -management: Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines effizienten Systems zur Erfassung und Verwaltung aller erforderlichen Nachhaltigkeitsdaten.
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• Sensibilisierung: Wir bieten Workshops, um das Verständnis der CSRD-Anforderungen bei Ihrem Personal und Führungskräften zu fördern und die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung zu stärken.​
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