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Finanzwirtschaft

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Für Banken, Versicherer und Asset Manager durchdringt Nachhaltigkeit inzwischen Risikomanagement, Kapitalanlage und Produktentwicklung gleichermaßen. Die BaFin versteht unter Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten negative Auswirkungen auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann. Für Banken heißt das, dass sich Klimarisiken als physische Risiken in Vermögensschäden niederschlagen oder als Übergangsrisiken in der raschen Entwertung CO2-intensiver Wirtschaftsgüter. Zugleich eröffnet die wachsende Nachfrage nach nachhaltigen Produkten Marktchancen.

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Diese Seite bündelt, was für den Finanzsektor branchenübergreifend gilt. Die vertiefte, institutstypspezifische Regulatorik steht auf den jeweiligen Kompetenzseiten.

 

Der regulatorische Rahmen für Banken

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Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG), verkündet am 30. März 2026, ist die CRD VI in deutsches Recht überführt. ESG-Risiken sind damit erstmals verbindlich im Kreditwesengesetz verankert. § 26c KWG verpflichtet Institute, ESG-Risiken systematisch einzubinden, § 26d KWG schreibt einen institutsindividuellen ESG-Risikoplan vor. Ergänzt wird das durch die EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken und zur Umwelt-Szenarioanalyse, die seit 2026 beziehungsweise ab 2027 gelten und Klimastresstests und Resilienzanalysen verbindlich machen.

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Der regulatorische Rahmen für Versicherer

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Für Versicherer übernimmt das Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) eine vergleichbare Funktion wie das BRUBEG für Banken. Der Referentenentwurf setzt die überarbeitete Solvency-II-Richtlinie um und stärkt die Integration von Nachhaltigkeits- und Klimarisiken in die Versicherungsaufsicht. Vorgesehen ist die Anwendung ab dem 30. Januar 2027.

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Berichtspflichten über alle drei Institutstypen

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Banken, Versicherer und Asset Manager teilen denselben Kern an Offenlegungspflichten, tragen aber unterschiedliche zusätzliche Kennzahlen.

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Banken berichten die Green Asset Ratio. Deren Offenlegung über die taxonomiebezogenen Säule-3-Meldebögen ist auf Empfehlung der EBA bis Ende 2026 ausgesetzt, die geänderten technischen Durchführungsstandards liegen seit Juni 2026 vor. Erster Offenlegungsstichtag ist der 31. Dezember 2026.

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Versicherer berichten eine Kapitalanlage- und eine Zeichnungskennzahl für ihr Nichtlebengeschäft. Weil die Methodiken auseinandergehen, sind die Werte zwischen Häusern kaum vergleichbar.

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Asset Manager berichten den Anteil taxonomiekonformer Investitionen an ihrem verwalteten Vermögen. Ihre Datenbasis schrumpft, weil durch den engeren CSRD-Anwendungsbereich weniger Portfoliounternehmen selbst berichten.

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Für die SFDR-Offenlegung, insbesondere für die PAI-Indikatoren, brauchen alle drei verlässliche Emissionsdaten ihrer Portfoliounternehmen.

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Unsere Themen für die Finanzwirtschaft

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  • ESG-Risikointegration und Szenarioanalyse: Wir gleichen Ihre Risikomanagementprozesse gegen die EBA-Leitlinien ab und entwickeln Klimastresstests und Resilienzanalysen, zugeschnitten auf Ihre wesentlichen Risiken. → Klimarisiken

  • Regulatorische Risikodokumente: Wir überführen die Ergebnisse in die tatsächlich geforderten Dokumente, bei Banken in den ESG-Risikoplan nach § 26d KWG, bei Versicherern in den ORSA. → ESG-Risikoplan

  • Finanzierte und versicherte Emissionen: Wir bilanzieren Ihr Kredit-, Anlage- und Versicherungsportfolio nach PCAF, einschließlich Datenqualitätseinstufung und prüfungssicherer Dokumentation. → CO2-Bilanzierung

  • Taxonomie-Kennzahlen: Wir leisten die Vorarbeit für Ihre Green Asset Ratio, Ihre Underwriting-Kennzahl oder Ihren Taxonomie-Anteil am verwalteten Vermögen, je nach Institutstyp. → EU-Taxonomie

  • SFDR-Offenlegung: Wir bauen den Prozess für die PAI-Indikatoren und die produktbezogene Offenlegung auf und bereiten die Umstellung auf SFDR 2.0 vor. → SFDR

  • Nachhaltige Finanzprodukte: Wir unterstützen Sie bei der Konzeption grüner und nachhaltigkeitsgekoppelter Finanzprodukte, von der Zielarchitektur bis zu den Kriterien für die spätere Offenlegung.

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Wie wir arbeiten

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  • Einordnung nach Institutstyp: Wir klären zuerst, welche Vorgaben für Ihr Haus tatsächlich gelten. Die Anforderungen an Banken, Versicherer und Kapitalverwaltungsgesellschaften unterscheiden sich in Rechtsgrundlage, Frist und Kennzahl deutlich.

  • Eine Datenbasis für mehrere Zwecke: Emissionsdaten aus dem Portfolio werden für Risikosteuerung, Taxonomie-Kennzahlen und SFDR-Offenlegung gleichermaßen gebraucht. Wir erheben sie einmal und stimmen Annahmen und Stichtage über alle Verwendungen hinweg ab.

  • Workshops und Schulungen: Wir vermitteln Ihrem Team praxisnah, wie sich die für Ihr Institut relevanten Anforderungen umsetzen lassen.
     

Kontaktieren Sie uns


Ob ESG-Risikointegration, Taxonomie-Kennzahlen oder die Entwicklung nachhaltiger Finanzprodukte: Wir klären mit Ihnen, wo Sie stehen und welcher Schritt als nächstes sinnvoll ist. 

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