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EU-Taxonomie: Standard für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

 

Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union, um Unternehmen und Investoren beim Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu unterstützen. Sie definiert klare Kriterien für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Seit 2022 sind Unternehmen verpflichtet, die Kriterien der EU-Taxonomie in ihrer Berichterstattung zu erfüllen. Planet Now kann Sie dabei unterstützen.

 

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das Wirtschaftsaktivitäten als „ökologisch nachhaltig“ einstuft, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs Umweltziele leisten, ohne dabei die anderen erheblich zu schädigen (sog. „Do No Significant Harm“-Prinzip). Die sechs Umweltziele sind:

 

  1. Klimaschutz

  2. Anpassung an den Klimawandel

  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen

  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

 

Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Aktivitäten diesen Kriterien entsprechen, ohne andere Umweltziele zu gefährden, und gleichzeitig soziale Mindeststandards einhalten. 

 

Beispiel: Klimaschutz

Schauen wir uns das erste Umweltziel der EU-Taxonomie an: Klimaschutz. Unternehmen, die zur Erreichung dieses Ziels beitragen wollen, müssen nachweisen, dass ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten signifikant zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen. Beispiele hierfür sind eine klimafreundliche Wärmeversorgung oder die Erzeugung erneuerbarer Energien.

 

Zunächst werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten des berichtspflichtigen Unternehmens analysiert, um den Anteil des Umsatzes, der Investitionsausgaben und der Betriebsausgaben zu ermitteln, der der Taxonomie zugeordnet werden kann und auf Übereinstimmung mit der Taxonomie zu prüfen ist.

 

  • Taxonomiefähigkeit bedeutet, dass eine wirtschaftliche Aktivität des Unternehmens in der EU-Taxonomie gelistet ist und potenziell zu einem der Umweltziele beitragen kann. Diese Zuordnung erfolgt über spezifische NACE-Codes, die wirtschaftliche Aktivitäten systematisch klassifizieren. Ein Beispiel hierfür ist der NACE-Code D 35.30 für Wärme- und Kälteversorgung.

 

  • Taxonomiekonformität bedeutet, dass die Aktivität nicht nur gelistet ist, sondern auch die strengen technischen Bewertungskriterien erfüllt. Dazu gehört, dass die Aktivität einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel leistet, ohne andere Umweltziele zu schädigen, und dass soziale Mindeststandards eingehalten werden.

 

Der Unterschied ist entscheidend: Taxonomiefähige Aktivitäten allein bringen noch keine Vorteile wie günstigere Finanzierungen oder eine bessere Reputation auf den Finanzmärkten. Nur taxonomiekonforme Aktivitäten gelten als nachhaltig und bieten diese Chancen.

 

Beispiel: Wärmepumpen

Ein praktisches Beispiel für eine taxonomiekonforme Maßnahme im Bereich Klimaschutz ist die Installation und der Betrieb von Elektrowärmepumpen, insbesondere in der Wärme- und Kälteversorgung (NACE-Code D 35.30). Um die Taxonomiekonformität zu erreichen, müssen für Wärmepumpen folgende technische Auswahlkriterien erfüllt werden:

 

  • Wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel, hier Klimaschutz

    Für Wärmepumpen gelten folgende Bedingungen:

    • Das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP) des verwendeten Kältemittels darf 675 nicht übersteigen.

    • Die Wärmepumpe muss Energieeffizienzanforderungen einhalten, gemessen am Coefficient of Performance (COP).

 

  • Do No Significant Harm

    Die Aktivität darf keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen.

 

  • Einhaltung sozialer Mindeststandards

    Die Aktivität muss internationale Arbeitsnormen (z.B. ILO) sowie Menschenrechts- und Arbeitsschutzstandards einhalten.

 

Regulatorische Anforderungen und Transparenz

 

Für berichtspflichtige Unternehmen in der Europäischen Union ist die Einhaltung der EU-Taxonomie ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Unternehmen offenlegen, inwiefern ihre Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben mit den Zielen der EU-Taxonomie übereinstimmen.

 

Die technischen Bewertungskriterien und Offenlegungspflichten, die in den delegierten Verordnungen zur EU-Taxonomie, insbesondere der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139, festgelegt sind, regeln die spezifischen Anforderungen für jede wirtschaftliche Aktivität.

 

Warum die EU-Taxonomie entscheidend ist

Viele Unternehmen stehen vor Herausforderungen bei der Erfüllung der Taxonomie-Anforderungen:

  • Komplexität der Berichterstattung: Die EU-Taxonomie erfordert detaillierte Informationen über sämtliche Unternehmensaktivitäten und deren Umweltauswirkungen, was viele Unternehmen vor organisatorische Herausforderungen stellt.

  • Datenanforderungen: Um die Taxonomie-Kriterien zu erfüllen, müssen umfangreiche Daten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten wie CO2-Emissionen, Wasserverbrauch und Energieeffizienz erhoben und ausgewertet werden.

  • Reputationsrisiken: Unternehmen, die nicht transparent über ihre Taxonomiekonformität berichten, könnten das Vertrauen von Investoren und Kunden verlieren.

  • Kostenrisiken: Die Nichteinhaltung der Taxonomie kann zu Sanktionen führen oder den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen erschweren. 

 

Unsere Services zur Unterstützung bei der EU-Taxonomie-Umsetzung

 

Wir helfen Ihrem Unternehmen dabei, die Anforderungen der EU-Taxonomie zu erfüllen, Ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu optimieren und den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. 

 

  • Taxonomie-Analyse und Datenaufbereitung: Wir unterstützen Sie bei der Analyse Ihrer Geschäftstätigkeiten in Bezug auf die EU-Taxonomie und helfen Ihnen, die erforderlichen Daten zu erheben und zu strukturieren. Gleichzeitig identifizieren wir potenzielle Datenlücken und helfen Ihnen, Risiken im Zusammenhang mit unvollständiger Datenlage frühzeitig zu erkennen.

 

  • Berichterstattung, Compliance und strategische Kommunikation: Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erfüllung Ihrer Berichtspflichten gemäß EU-Taxonomie, CSRD und SFDR, sondern helfen Ihnen auch, Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung strategisch auszurichten. Dies umfasst eine zielgerichtete Kommunikation mit Investoren und Stakeholdern, um Vertrauen und Transparenz zu schaffen. 

 

  • Strategieberatung zur nachhaltigen Ausrichtung und Innovation: Wir bieten Ihnen eine umfassende strategische Beratung, um Ihr Geschäftsmodell und Ihre Investitionen nachhaltig auszurichten. Neben der Erfüllung der Taxonomie-Kriterien konzentrieren wir uns auf das ESG-Risikomanagement, die Innovation in der Lieferkette und die Förderung nachhaltiger Geschäftsmodelle, die Wettbewerbsvorteile schaffen. 

 

  • Optimierung der Finanzierungsstrategie und Kapitalmarktorientierung: Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer kapitalmarktorientierten Finanzierungsstrategie, die sich an den Zielen der EU-Taxonomie ausrichtet. Dies umfasst z.B. die Strukturierung nachhaltiger Finanzierungsinstrumenten, die auf Ihre langfristigen Ziele abgestimmt sind. 

 

Kontaktieren Sie uns

Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Ihr Unternehmen von unseren Beratungsleistungen zur EU-Taxonomie profitieren kann? Kontaktieren Sie uns direkt, um zu erfahren, wie Sie die regulatorischen Anforderungen erfüllen und gleichzeitig Ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken können!

Mehr Informationen zu der EU-Taxonomie:

Bild EU-Taxonomie
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