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CSRD · ESRS

Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS 2.0: Keine Pflicht, aber mit klarem Auftrag

KLIENT

Asset Manager für Real Assets​

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KOMPETENZ

CSRD-Berichterstattung​

 

LEISTUNG

Wesentlichkeitsanalyse, Ableitung der Angabepflichten, Datenerhebung, Berichterstellung

01 AUSGANGSSITUATION

  • Ein Asset Manager für Real Assets bereitete sich auf seinen ersten Bericht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vor.

  • Aufgrund des Omnibus-Pakets der EU fiel das Unternehmen aus der Berichtspflicht, da die Schwellenwerte deutlich angehoben wurden.

  • Seine Investoren und Kunden erwarten jedoch auch weiterhin belastbare Nachhaltigkeitsangaben.

  • Deshalb hat sich der Asset Manager entschieden, freiwillig nach ESRS zu berichten.

  • Die Herausforderung dabei war die Perspektive: Die wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken entstehen überwiegend in den Assets der Fonds. 

02 VORGEHEN

SCHRITT 01

Doppelte

Wesentlichkeitsanalyse

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Wir haben beide Richtungen bewertet: die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft sowie die finanziellen Chancen und Risiken für das Unternehmen.

SCHRITT 03

Datenerhebung

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In Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und drei Assetklassen haben wir die für die ESRS-Angabepflichten erforderlichen Daten erhoben und neue Datenprozesse modelliert.

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SCHRITT 02

Ableitung der Angabepflichten

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Aus den für das Unternehmen wesentlichen Themen haben wir die entsprechenden ESRS-Angabepflichten abgeleitet. Für jede Angabe haben wir zudem die erforderlichen Daten definiert.

SCHRITT 04

Berichterstellung

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Gemeinsam mit dem Kunden haben wir qualitative und quantitative ESRS-Datenpunkte nach den neuen ESRS in einem finalen CSRD-Bericht für die drei Assetklassen und auf Gruppenebene zusammengeführt. 

03 ERGEBNISSE

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit Herleitung

Mithilfe von Bewertungslogik, Schwellenwerten und einer Begründung für ausgeschlossene Themen haben wir gemeinsam festgelegt, worüber berichtet wird und welche Daten zu erheben sind.

Nachhaltigkeitsbericht nach ESRS

Jedes als wesentlich identifizierte Thema wurde mit Konzepten, Maßnahmen, Kennzahlen unterlegt und durch bestehende Richtlinien ergänzt und in einem Bericht zusammengefasst.

Grundlagen für Folgezyklen

Sowohl die beiden Bausteine als auch die etablierten Datenerhebungsprozesse ermöglichen in künftigen Berichtsjahren eine einfache Aktualisierung statt eines Neuaufbaus. 

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