
ESG-Datenprozesse: Erhebung, Rollen und Datenqualität
Unternehmen brauchen ESG-Daten an vielen Stellen: für den Nachhaltigkeitsbericht, die interne Steuerung, für das aufsichtliche Meldewesen und die Anfragen von Banken, Investoren und Großkunden. In vielen Unternehmen ist für jeden dieser Zwecke ein eigener Erhebungsweg über Tabellen und E-Mail-Abfragen angelegt. Dokumente, die dieselbe Kennzahl ausweisen, weichen dann voneinander ab, und die Arbeit beginnt jedes Jahr von vorn. Ein belastbarer Datenprozess legt für jede Kennzahl fest, aus welcher Quelle sie stammt und wer sie verantwortet. Hinzu kommt eine begründete Aussage zu ihrer Qualität.
Woher der Druck kommt
Kreditinstitute: Mit der Capital Requirements Regulation CRR III gilt die ESG-Offenlegung nach Artikel 449a für sämtliche CRR-Institute. Die EBA hat am 22. Juni 2026 die finalen Entwürfe der technischen Durchführungsstandards veröffentlicht, die die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3172 ändern und der Kommission zur Annahme vorliegen. Sie folgen einem abgestuften Ansatz aus Kernanforderungen und Ergänzungen: Große Institute berichten 37 Prozent weniger Datenpunkte als bisher, sonstige Institute 17 Prozent weniger, kleine und nicht komplexe Institute 84 Prozent weniger als große Banken. Erster Stichtag ist der 31. Dezember 2026, für kleine und nicht komplexe Institute der 31. Dezember 2027. Parallel baut die EBA auf Grundlage von Artikel 430 Absatz 7 CRR ein eigenes ESG-Meldewesen für sämtliche CRR-Institute auf, das die bisherigen Ad-hoc-Erhebungen ablösen soll. Erster Meldestichtag ist der 31. Dezember 2027.
Versicherer: Bei Versicherern laufen die Daten in der Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) und im Solvabilitäts- und Finanzbericht zusammen. Mit der geänderten Solvency-II-Richtlinie, anzuwenden ab dem 30. Januar 2027, kommen die Klimaszenarioanalyse nach Artikel 45a und der Nachhaltigkeitsrisikoplan hinzu, dessen quantifizierbare Ziele jährlich offenzulegen sind. Beides setzt auf denselben Datenbestand auf wie die Bilanzierung der versicherten Emissionen.
Asset Manager: Bei Asset Managern laufen die Daten in die Offenlegung nach SFDR, insbesondere in die Indikatoren für nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAI). Das unternehmensbezogene Statement dazu bezieht sich auf vier Stichtage im Kalenderjahr und ist bis zum 30. Juni des Folgejahres zu veröffentlichen. Die Erwartung ist dieselbe wie im Bankenbereich: Jede veröffentlichte Zahl muss sich bis zu ihrer Quelle zurückverfolgen lassen.
Unternehmen der Realwirtschaft: Die am 3. Juli 2026 von der Kommission verabschiedeten überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) senken die verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent. Sie gelten für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027, für 2026 besteht ein Wahlrecht. Wer heute schon erhebt, stellt seine Prozesse damit auf einen deutlich veränderten Umfang um und prüft zugleich die vorhandene doppelte Wesentlichkeitsanalyse gegen die neuen Anforderungen.
Für Unternehmen außerhalb der Berichtspflicht gilt seit demselben Tag der freiwillige Voluntary Standard, die Weiterentwicklung des VSME. Über den Wertschöpfungsketten-Deckel dürfen berichtspflichtige Unternehmen von Gegenparteien mit weniger als 1.000 Beschäftigten grundsätzlich nur noch das abfragen, was dieser Standard abdeckt. Für Datenanfragen entlang der Lieferkette wird er damit zum maßgeblichen Format.
Der Engpass liegt bei den Gegenparteien. Nach der Überarbeitung der CSRD berichten nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz verpflichtend. Für einen großen Teil Ihres Kredit-, Anlage- oder Lieferantenbestands wird es dauerhaft keine geprüften Primärdaten geben. Schätzverfahren und Näherungswerte bleiben deshalb Teil des Prozesses, und Sie müssen sie begründen und dokumentieren können.
Typische Schwachstellen
Die Ursachen liegen selten in der Technik. Häufiger fehlt eine eindeutige Verantwortung für Datenprozesse, weil der Fachbereich, das Controlling und die Nachhaltigkeitsabteilung jeweils einen Teil der Kennzahl beisteuern, aber niemand die konkrete Verantwortung für das Ergebnis übernimmt. Es werden Näherungswerte eingesetzt, ohne dass diese festgehalten werden. Im Folgejahr fehlt dann oft das Wissen darüber, auf welchen Annahmen eine Zahl beruht. Außerdem arbeiten Bericht und Steuerung oft mit unterschiedlichen Stichtagen oder Konsolidierungskreisen.
Unsere Services
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Ableitung der Datenanforderung: Wir arbeiten von der Kennzahl rückwärts. Für jede Berichts-, Melde- und Steuerungsgröße ermitteln wir die erforderlichen Rohdaten und bündeln die Anforderungen in einer gemeinsamen Erhebung.
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Sollprozesse und Rollenmodell: Die Erhebungsprozesse modellieren wir End-to-End und hinterlegen je Schritt die Verantwortung nach einem klaren RACI-Schema. Zuständig sind Rollen und nicht Abteilungen, und Freigaben liegen dort, wo tatsächlich entschieden wird.
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Datenqualität und Schätzverfahren: Wir legen Qualitätskriterien je Datenpunkt fest, ordnen finanzierte und versicherte Emissionen entlang der PCAF-Data Quality Scores ein und bestimmen, welches Näherungsverfahren bei welcher Datenlage zulässig ist und wie es dokumentiert wird.
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Externe Datenquellen und Lieferantenanfragen: Wir wählen Datenanbieter aus und prüfen Abdeckung und Methodik anhand Ihres Bestands. Die Erhebung bei Lieferanten und Beteiligungen richten wir am Voluntary Standard aus, damit die Angaben für beide Seiten wiederverwendbar bleiben.
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Systemseitige Umsetzung: Wir begleiten die Auswahl und Einführung einer ESG-Datenplattform, von der Anforderungsaufnahme über die Abbildung der Sollprozesse im System bis zur Übergabe an den Betrieb.
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Prüffähige Dokumentation: Annahmen, Quellen und Methodikentscheidungen halten wir so fest, dass Interne Revision, Abschlussprüfer und Aufsicht den Weg von der Rohdatenquelle bis zur veröffentlichten Zahl nachvollziehen können.
Kontaktieren Sie uns
Ob erste Erhebung, Umstellung auf die überarbeiteten ESRS oder Ablösung einer gewachsenen Excel-Landschaft: Wir klären mit Ihnen, wo Ihre Datenprozesse stehen und welcher Schritt als nächster sinnvoll ist.
