
Klimarisiken: Szenarien und ihre Auswirkungen auf Ihr Geschäft
Klimarisiken sind der am weitesten entwickelte Teil der Nachhaltigkeitsrisiken, also der finanziellen Risiken aus Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren. Für sie gibt es heute belastbare Methoden und Daten, und hier setzt die Regulierung zuerst an. Die EBA hat ihre Szenarioleitlinien inzwischen auf Umweltrisiken insgesamt ausgeweitet, etwa auf Wasser- und Biodiversitätsrisiken, und hält sich eine spätere Ausweitung auf soziale und Governance-Faktoren offen. Auf dieser Seite geht es um den Teil, der sich heute quantifizieren lässt.
Klimarisiken werden in physische und transitorische Risiken unterteilt. Beide wirken dadurch, dass eine Gefährdung auf die Exposition eines Objekts oder Geschäftsmodells trifft.
Physische Risiken gehen auf die veränderten klimatischen Bedingungen selbst zurück. Dazu zählen akute Ereignisse wie Sturm, Starkregen, Überschwemmung und Hitzewellen. Dazu zählen ebenso schleichende Veränderungen, etwa steigende Durchschnittstemperaturen, verschobene Niederschlagsmuster, zunehmende Trockenheit und der Meeresspiegelanstieg. Betroffen sind Standorte und Produktionsanlagen, Kreditsicherheiten und versicherte Objekte, außerdem Lieferwege und Vorleistungen.
Transitorische Risiken entstehen aus der gesellschaftlichen Reaktion auf den Klimawandel. Ihre Treiber sind Politik und Regulierung, beispielsweise die CO2-Bepreisung über EU ETS 1 und ETS 2 oder verschärfte Effizienz- und Sanierungsanforderungen. Hinzu kommen technologischer Wandel, verändertes Nachfrage- und Investorenverhalten sowie Haftungs- und Reputationsfolgen.
Beide Wirkungsketten entfalten sich über Jahrzehnte. Kapitalplanung und Geschäftsstrategie reichen dagegen selten weiter als drei bis fünf Jahre. Die Szenarioanalyse überbrückt diesen Abstand und macht Entwicklungen greifbar, die erst in Jahrzehnten ihre volle Wirkung entfalten.
Wer was nachweisen muss
Kreditinstitute: Die European Banking Authority (EBA) hat am 4. November 2025 die Leitlinien zur Umwelt-Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) veröffentlicht. Sie stützen sich auf Artikel 87a der Capital Requirements Directive (CRD) und gelten ab dem 1. Januar 2027 für alle Institute, auch für kleine und nicht komplexe. Verlangt wird ein Zwei-Säulen-Ansatz. Kurz- und mittelfristige Szenarien prüfen die finanzielle Resilienz und wirken auf Internal Capital Adequacy Assessment Process (ICAAP) und Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP), eine zweite Betrachtung prüft die Resilienz des Geschäftsmodells über mindestens zehn Jahre. Wie weit die Analyse reicht, ergibt sich aus der Wesentlichkeitsbewertung der ESG-Risikoleitlinien. Institute müssen außerdem die Übertragungskanäle benennen, über die ein Szenario auf sie durchschlägt: mikroökonomisch über Kredit- und Marktrisiken, makroökonomisch über Größen wie Inflation und Wirtschaftsleistung.
Versicherer: Mit Artikel 45a der geänderten Solvency-II-Richtlinie wird die Klimaszenarioanalyse Teil des Own Risk and Solvency Assessment (ORSA). Wer wesentlich exponiert ist, rechnet mindestens zwei langfristige Szenarien, eines mit einem globalen Temperaturanstieg unter zwei Grad und eines deutlich darüber, und überprüft beide mindestens alle drei Jahre. Unternehmen mit niedrigem Risikoprofil sind ausgenommen. Der Zeithorizont reicht über Jahrzehnte und damit weit über den üblichen ORSA-Horizont hinaus. Mögliche Modellierungsansätze auf Basis der Szenarien des Network for Greening the Financial System (NGFS) beschreibt der Gesamtverband der Versicher (GDV) in seiner Publikation "Klimawandelszenarien im ORSA".
Unternehmen der Realwirtschaft: Der belastbarste Anker ist hier die EU-Taxonomie. Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 verlangt in Anhang I, Anlage A eine robuste Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse, sowohl als Beitragskriterium für die Anpassung an den Klimawandel als auch als DNSH-Kriterium für alle übrigen Tätigkeiten. Seit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 vom 8. Januar 2026 entfällt die Bewertung für Tätigkeiten, die kumulativ unter zehn Prozent von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben liegen. Hinzu kommt die Klimarisiko- und Resilienzbetrachtung nach ESRS E1, in den überarbeiteten Standards neu strukturiert und ohne zwingend vorgeschriebene Szenarioanalyse. Wer durch die neuen CSRD-Schwellen aus der Berichtspflicht gefallen ist, bleibt über die Taxonomie und über die Anforderungen von Finanzierern und Kunden in der Pflicht.
Alle Sektoren: Die Europäischen Aufsichtsbehörden haben am 8. Januar 2026 gemeinsame Leitlinien zu ESG-Stresstests veröffentlicht. Sie richten sich formal an die nationalen Aufseher, erreichen über die Institute aber auch deren Firmenkunden, sobald diese um Daten gebeten werden. Der EU-weite Stresstest 2027, dessen Methodikentwurf die EBA im Juni 2026 zur Diskussion gestellt hat, integriert Klimarisiken erstmals strukturiert.
Abgrenzung zur Berichterstattung
Die Szenarioanalyse im Risikomanagement und die Resilienzbetrachtung im Nachhaltigkeitsbericht beantworten unterschiedliche Fragen. Die eine prüft, ob Kapital, Liquidität und Geschäftsmodell einem Szenario standhalten. Die andere legt offen, wie widerstandsfähig die Strategie gegenüber dem Klimawandel ist. Aufsetzen sollten beide auf denselben Szenarien und Zeithorizonten. Weichen sie voneinander ab, wird das im Prüfungsgespräch zum Thema.
Typische Schwachstellen
Viele Institute und Versicherer übernehmen die NGFS-Pfade, ohne sie auf das eigene Portfolio umzurechnen. Klimarisiken erscheinen dann als qualitativer Abschnitt im ORSA oder im Risikobericht, während die Wirkung auf Solvenzkapital, Reserven und Liquidität unbeziffert bleibt. In der Realwirtschaft bleiben Vulnerabilitätsanalysen häufig auf Unternehmensebene, obwohl die Taxonomie eine Bewertung der einzelnen Tätigkeit und ihrer Standorte verlangt. Verbreitet ist auch, eine ganze Risikoklasse pauschal als unwesentlich einzustufen. Eine Wesentlichkeitsbewertung muss sektoral, geografisch und quantitativ nachvollziehbar sein.
Unsere Services
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Wesentlichkeitsbewertung: Wir leiten je Risikoklasse her, ob und wo Sie wesentlich exponiert sind, und dokumentieren die Begründung so, dass sie einer Nachfrage von Aufsicht oder Prüfer standhält.
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Szenarioauswahl und Kalibrierung: Die Szenarien wählen wir passend zu Ihrem Portfolio oder Anlagenbestand aus, von NGFS-Pfaden über die Ansätze des GDV bis zu eigenen adversen Szenarien, und legen Zeithorizonte und Referenzpunkte fest.
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Physische Risiken auf Objektebene: Wir verorten Gefährdungen für Standorte, Produktionsanlagen, Immobiliensicherheiten und versicherte Risiken und verbinden Gefährdungsdaten mit Ihren Bestandsdaten.
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Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse nach EU-Taxonomie: Die Analyse nach Anlage A führen wir vollständig durch, vom Gefährdungsscreening über die Anpassungsmaßnahmen bis zur Dokumentation, die die Taxonomiekonformität trägt.
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Transitionsrisiken im Portfolio und im Geschäftsmodell: Wir rechnen CO2-Preispfade und sektorale Transformationsannahmen auf Gegenparteien, Sicherheitenwerte und eigene Geschäftsfelder durch und zeigen, welche Teile das Ergebnis bestimmen.
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Übersetzung in Steuerung und Kapital: Die Ergebnisse überführen wir in ICAAP und ILAAP, in die Solvenzkapitalbetrachtung, in Limitsysteme oder in die Investitionsplanung, damit sie in Entscheidungen einfließen.
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Konsistenz und Dokumentation: Wir sorgen dafür, dass Risikoplan, Stresstest, Taxonomiebewertung und Nachhaltigkeitsbericht dieselben Szenarien verwenden, und halten Annahmen, Datenquellen und Methodikentscheidungen prüffähig fest.
Kontaktieren Sie uns
Ob Bank, Versicherer, Asset Manager oder Energieversorger: Wir klären mit Ihnen, wo Sie gegenüber den Anforderungen ab 2027 stehen und welcher Schritt als nächster sinnvoll ist.
