Neuer SBTi Corporate Net-Zero Standard V 2.0 und was er für Unternehmen bedeutet
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Die Science Based Targets initiative (SBTi) hat sich zum globalen Maßstab für wissenschaftsbasierte Klimaziele entwickelt und ist damit für Unternehmen relevant, die ihre Dekarbonisierungsstrategie an den Zielen des Pariser Abkommens ausrichten. Sie ist längst nicht mehr nur ein freiwilliger Klimastandard, sondern zunehmend auch Referenzpunkt für die europäische Nachhaltigkeitsregulierung – konkret für die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die EU-Taxonomie und, über Investorenanforderungen, die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Besonders eng ist die Verzahnung mit den ESRS: Nach ESRS E1-4 müssen Unternehmen offenlegen, ob ihre Emissionsreduktionsziele wissenschaftlich fundiert sind – ein direkter Anknüpfungspunkt an eine SBTi-Validierung. Mehr dazu in unserem Beitrag ESRS E1-4: Neue Standards für Klimaziele in Unternehmen. Für den Transitionsplan nach ESRS E1-1 empfiehlt die SBTi selbst, sich an den ESRS-Vorgaben zu orientieren. Wer seine Ziele SBTi-konform aufsetzt, deckt somit einen wesentlichen Teil der ESRS-Anforderungen bereits ab.
Am 11. Juni 2026 hat die SBTi die finale Version ihres neuen Corporate Net-Zero Standard Version 2.0 veröffentlicht. Mittlerweile verfolgen mehr als 11.000 Unternehmen und Finanzinstitute wissenschaftsbasierte Ziele. Der Standard verschiebt den Fokus damit von der Zielsetzung hin zur Umsetzung. Künftig sollen Unternehmen nicht nur Klimaziele festlegen, sondern auch eine glaubwürdige Umsetzung, Governance und einen nachweisbaren Fortschritt gegenüber diesen Zielen belegen.

1. Was ist neu in Version 2.0
Der Standard V 2.0 bringt umfassende Änderungen in mehreren zentralen Bereichen mit sich und ist ab dem 1. Februar 2028 für alle einreichenden Unternehmen verpflichtend. Bereits ab Februar 2027 können Unternehmen jedoch freiwillig Ziele nach dem neuen Standard setzen. Der neue Standard umfasst sechs zentrale Änderungen:
• Kategorisierung: Jedes Unternehmen wird den Kategorien A oder B zugeordnet. Dies entscheidet darüber, welche der folgenden Pflichten überhaupt greifen.
• Transitionspläne werden für alle Unternehmen verpflichtend – mit Verantwortlichkeit auf Vorstandsebene; Kategorie-A-Unternehmen müssen den Plan zudem veröffentlichen.
• Scope-Ziele: Aggregierte Ziele über mehrere Scopes hinweg sind nicht mehr zulässig. Jeder Scope benötige ein eigenes, methodisch stimmiges Ziel.
• Anforderungen an das Scope-Ziel: Die Mindestabdeckung wird je nach Kategorie und Scope präziser vorgegeben.
• Umsetzungshierarchie: Legt die Reigenfolge fest, in der Unternehmen ansetzen sollen. Zunächst im eigenen Betrieb, dann im direkten Umfeld und zuletzt branchenweit.
• Ongoing Emissions Responsibility (OER): Ein neues freiwilliges Anerkennungssystem für Unternehmen, die schon vor Erreichen ihrer Ziele Verantwortung für verbleibende Emissionen übernehmen.
Nicht alle dieser Punkte betreffen Unternehmen und Finanzdienstleister gleichermaßen. Im Folgenden ordnen wir die einzelnen Aspekte ein.
Unternehmenskategorisierung: Nach dem neuen Standard werden Unternehmen in die Kategorien A und B eingeteilt, wobei A große Unternehmen und B KMU umfasst. Die genaue Abgrenzung erfolgt über Umsatz, Beschäftigtenzahl und Emissionen und nicht allein über die Unternehmensgröße. Die Kategorisierung bestimmt, welche Anforderungen verpflichtend und welche optional sind.
Kategorie | Kriterien | Typische Unternehmen |
Kategorie A | Erfüllt weltweit mindestens eines der folgenden Kriterien: (i) ≥ 450 Mio. € Nettoumsatz oder (ii) ≥ 1.000 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente). Umfasst zudem Unternehmen in Hochlohnländern mit Scope-1+2-Emissionen ≥ 10.000 tCO₂e oder die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme ≥ 25 Mio. €, Umsatz ≥ 50 Mio. €, Beschäftigte ≥ 250. | Große Unternehmen weltweit sowie viele mittelständische Unternehmen in Hochlohnländern* (einschließlich der meisten mittelgroßen europäischen Unternehmen). |
Kategorie B | Erfüllt die Kriterien der Kategorie A nicht. | KMU weltweit sowie viele mittelständische Unternehmen in mittleren und niedrigeren Einkommensländern. |
* Die SBTi stützt sich bei der Ländereingruppierung auf Statistiken der Weltbank.
Wesentliche Anforderungen für Unternehmen der Kategorie A und B:
Anforderung | Kategorie A | Kategorie B |
Scope-3-Ziele | Erforderlich | Optional |
Transitionsplan | Erforderlich | Erforderlich |
Offenlegung des Transitionsplans | Erforderlich | Optional |
Prüfung des Treibhausgasinventars | Erforderlich | Optional |
Transitionspläne: Künftig sollen Unternehmen formale Klimatransitionspläne entwickeln. Diese Pläne müssen beschreiben, wie wissenschaftsbasierte Ziele durch Governance, Investitionen, operative Maßnahmen und Erfolgskontrolle erreicht werden. Ein Transitionsplan ist für beide Unternehmenskategorien verpflichtend und wird bereits bei der Zielvalidierung geprüft, weshalb er zu diesem Zeitpunkt vorliegen muss. Unternehmen der Kategorie A müssen den Plan zudem innerhalb von 15 Monaten nach Abschluss der Validierung veröffentlichen. Der Plan umfasst einen glaubwürdigen Dekarbonisierungspfad, klare Meilensteine, eine jährliche Berichterstattung und eine Verantwortlichkeit auf Vorstandsebene.
Scope-Ziele: Während die früheren SBTi-Kriterien ein aggregiertes Ziel über mehrere Scopes hinweg zuließen, schreibt der neue SBTi-Standard für jeden Scope ein separates Ziel vor.
Scope 1: Hierzu zählen direkte Emissionen aus eigenen oder kontrollierten Quellen, beispielsweise aus Firmenfahrzeugen oder Anlagen. Unternehmen sollen ihre Scope-1-Emissionen bis spätestens 2050 auf Netto-Null senken. Für die Festlegung von Scope-1-Zielen stehen drei Optionen zur Auswahl:
Absolute Emissionsreduktion: Lineare Emissionsminderungspfade vom Basisjahr bis zum Netto-Null-Jahr. Ein Energieversorger emittiert beispielsweise 10 Mio. tCO₂e im Jahr 2025 und reduziert seine Emissionen jedes Jahr um einen festen Betrag (z. B. 0,4 Mio. tCO₂e pro Jahr), bis er im Jahr 2050 Netto-Null erreicht – unabhängig vom Produktionswachstum.
Reduktion der Emissionsintensität entlang sektorspezifischer Pfade: Ein Stahlproduzent senkt seine Emissionsintensität beispielsweise von 2,0 tCO₂ pro Tonne Stahl im Jahr 2025 auf 0,5 tCO₂ pro Tonne bis 2035 entlang eines branchenspezifischen Pfads – auch wenn die Gesamtproduktion steigt.
Asset-Transition: Unternehmen gestalten ihren Transitionsplan so, dass bestehende Anlagen effizient betrieben und anhand vordefinierter Meilensteine durch CO₂-arme Anlagen ersetzt werden. Ein Logistikunternehmen ersetzt seine Diesel-Lkw-Flotte schrittweise durch Elektro- oder Wasserstoff-Lkw. Dies erfolgt gemäß eines Investitionsplans, dem zufolge bis 2030 30 % und bis 2040 80 % der Flotte ersetzt werden sollen.
Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie (z. B. Strom). Unternehmen können weiterhin ein absolutes Reduktionsziel oder ein Ausrichtungsziel auf CO₂-arme Stromerzeugung basierend auf einem Schwellenwert von 0,048 kg CO₂e/kWh setzen. Neu ist vor allem, wie diese Ziele nachgewiesen werden müssen.
Standortbasierte Methode wird Pflicht: Künftig muss die reale physische Netzintensität am jeweiligen Standort zusätzlich abgebildet werden. Zertifikate wie Herkunftsnachweise oder PPAs sind weiterhin zulässig, können die physische Realität jedoch nicht mehr vollständig ersetzen.
Strengere Qualitätskriterien für Herkunftsnachweise: Zertifikate müssen aus Erzeugungsanlagen stammen, die nicht älter als 15 Jahre sind. Zudem muss die Beschaffung grundsätzlich im selben Liefergebiet (Deliverability Region) wie der Verbrauch erfolgen. Ausnahmen gelten beispielsweise bei nachgewiesenen Übertragungsrechten in eine Nachbarregion. Ein Energieversorger, der einen PPA mit einem 20 Jahre alten Windpark abschließt, kann diesen künftig nicht mehr uneingeschränkt anrechnen.
Stundengenaues Matching wird berichtspflichtig: Kategorie-A-Unternehmen müssen für jeden Aktivitätspool mit einem Jahresverbrauch von mindestens 10 GWh ausweisen, welcher Anteil dieses Verbrauchs stundengenau durch CO₂-arme Erzeugung gedeckt ist. Für Kategorie B ist diese Angabe optional. Ein volles Matching ist bislang keine Pflicht, sondern eine freiwillige Anerkennungsstufe mit steigenden Schwellen: 50 % bis 2030, 75 % bis 2035 und 90 % ab 2035.
Scope 3 umfasst alle weiteren indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, beispielsweise von Lieferanten, Transportunternehmen oder den Nutzern verkaufter Produkte. Auch hier gilt das Ziel Netto-Null bis spätestens 2050 mit maximal rund 10 % Restemissionen im Zieljahr. Unternehmen dürfen jedoch vorab begründete Ausnahmen von ihren kurzfristigen Zielen machen, um sich auf die wesentlichen Emissionsquellen und die Bereiche mit echtem Einfluss zu konzentrieren. Dies betrifft beispielsweise Kategorien, die einzeln weniger als 5 % der gesamten Scope-3-Emissionen ausmachen, Kategorie 3 (brennstoff- und energiebezogene Aktivitäten), sofern diese bereits über Scope-1- oder Scope-2-Ziele abgedeckt sind, sowie Aktivitäten ohne operative Kontrolle, wie geleaste Anlagen oder die Weiterverarbeitung verkaufter Produkte. Für die verbleibenden wesentlichen Emissionen stehen drei Zielmethoden zur Auswahl.
Übergreifendes Reduktionsziel: lineare Absenkung der Emissionen im Zielumfang vom Basisjahr bis auf rund 10 % Restemissionen im Netto-Null-Jahr. Beispielsweise reduziert ein Konsumgüterhersteller seine gesamten Scope-3-Emissionen linear von 2 Mio. tCO₂e im Jahr 2025 auf 200.000 tCO₂e bis 2050.
Übergreifendes Lieferanten-/Kundenausrichtungsziel: Das Unternehmen verpflichtet sich, dass einen wachsenden Anteil seiner Tier-1-Lieferanten oder -Kunden eigene wissenschaftsbasierte Ziele setzt und im Zeitverlauf auf das Netto-Null-Jahr hinarbeitet. Beispielsweise verpflichtet sich ein Einzelhändler, dass bis 2030 80 % seines Einkaufsvolumens von Lieferanten mit validierten SBTi-Zielen stammen.
Kategorie- oder aktivitätsspezifisches Ziel: Für Unternehmen, die ihre Emissionen in einzelnen Scope-3-Kategorien oder besonders emissionsintensiven Aktivitäten konzentrieren. Die Methodik unterscheidet drei Gruppen mit jeweils eigenem Ansatz: vorgelagerte Emissionen mit etablierten Sektorpfaden (z. B. Stahl, Zement, Transport), übrige vorgelagerte Emissionen sowie nachgelagerte Emissionen. Ein Automobilhersteller nutzt z.B. den Sektorpfad Stahl für seine Vormaterialien, während er für die Nutzungsphase verkaufter Fahrzeuge ein eigenes, aktivitätsspezifisches Ziel setzt.
Anders als bei Scope 1 ist ein langfristiges Ziel für Scope 3 nicht verpflichtend, Unternehmen können sich aber freiwillig dafür entscheiden.
Relevant für Banken, Versicherer und Asset Manager: Für diese Branchen gilt bei Scope 3 eine wichtige Sonderregel. Sofern mindestens 5 % des Umsatzes aus Finanzdienstleistungen wie Kreditvergabe, Vermögensverwaltung, Versicherungsgeschäft oder Kapitalmarktaktivitäten stammen, finden die drei oben beschriebenen Scope-3-Zielmethoden für die finanzierten bzw. versicherten Emissionen (Kategorie 15) keine Anwendung. Bei den meisten Finanzinstituten stammen mehr als 99 % der Emissionen aus genau dieser Kategorie, während die Kategorien 1–14 und Scope 1+2 zusammen oft weniger als 1 % ausmachen.
Stattdessen kommt der separate SBTi Financial Institutions Net-Zero Standard (FINZ) zur Anwendung, der seit Juli 2025 gilt. Dieser verlangt sowohl kurzfristige Portfolioziele (bis zu fünf Jahre) als auch ein langfristiges Ziel bis 2050, das wahlweise als Portfolio-Ausrichtungsziel oder als Sektorziel berechnet werden kann – letzteres erfolgt nach der PCAF-Methodik. Hinzu kommen konkrete Ausschlüsse: Die Projektfinanzierung für neue fossile Vorhaben (Kohle, Öl und Gas) sowie die Unternehmensfinanzierung von Kohle-Expansion müssen sofort beendet werden. Die allgemeine Unternehmensfinanzierung von Unternehmen mit Öl- und Gas-Expansion muss spätestens bis 2030 beendet werden. Wie sich das in der Praxis konkret umsetzen lässt, zeigt das Praxisbeispiel am Ende des Blogbeitrags.
Anforderungen an das Scope-Ziel
Aspekt | Kategorie A | Kategorie B |
Scope 1 & 2 Ziele | Verpflichtend, vollständige Abdeckung | Verpflichtend, vollständige Abdeckung |
Scope 3 Ziele | Verpflichtend für alle Kategorien ≥ 5 % der Scope-3-Emissionen | Optional |
Umsetzungshierarchie: Unternehmen sollten zunächst auf direkte Reduktionen im eigenen Betrieb setzen, beispielsweise in der Wärmeerzeugung oder in Produktionsprozessen. Reicht das nicht aus, sollten sie auf gemeinsam genutzte Systeme hinwirken, von denen viele Unternehmen gleichzeitig profitieren, wie das Stromnetz oder die Verkehrsinfrastruktur. Ein Beispiel hierfür ist der Ausbau erneuerbarer Energien. Erst wenn echte technische oder strukturelle Hindernisse weitere Reduzierungen erschweren, sollten Unternehmen auf umfassendere, branchenweite oder sektorbezogene Maßnahmen zurückgreifen. Dazu zählen gemeinsame Initiativen oder politische Änderungen zur Dekarbonisierung einer gesamten Branche. Diese Hierarchie gilt scope-übergreifend, d. h. nicht nur für die eigenen Emissionen, sondern auch für Scope 2 und Scope 3.
Ongoing Emissions Responsibility (OER): Ein neuer, freiwilliger Ansatz führt ein dreistufiges Anerkennungssystem für Unternehmen mit den Kategorien Engaged, Advanced und Leadership ein. Dieses basiert auf dem Anteil der Emissionen, der durch verifizierte Minderungsmaßnahmen abgedeckt wird.
2. Was Unternehmen nun tun sollten
Mit der Veröffentlichung des Standards V 2.0 sollten Unternehmen die Auswirkungen auf ihre Klimastrategie, Governance und Berichterstattung prüfen – selbst wenn sie bereits SBTi-validierte Ziele haben. Wie eingangs beschrieben, sind SBTi und ESRS keine getrennten Bereiche. Wer seine Ziele gemäß V 2.0 definiert, erfüllt damit auch die Anforderungen von ESRS E1-1 und E1-4. Durch die koordinierte Anwendung beider Rahmenwerke wird Doppelarbeit vermieden und Klimastrategie, Zielsetzung und Berichterstattung bleiben konsistent. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Unternehmen, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Maßnahme | Was Unternehmen tun sollten | ||
Anwendbarkeit prüfen | Feststellen, ob das Unternehmen in Kategorie A oder Kategorie B fällt, da dies die geltenden Anforderungen bestimmt. | ||
Bestehende Ziele überprüfen | Um Lücken zu identifizieren, sollten aktuelle SBTi-Ziele mit den Kriterien von Version 2 abgeglichen werden – insbesondere bei Scope-3-Emissionen und der Zielabdeckung. | ||
Transitionsplan entwickeln oder weiterentwickeln | Erstellung eines belastbaren Klimatransitionsplans, der Emissionsziele mit Governance, Kapitalallokation, Umsetzungsmaßnahmen und Fortschrittskontrolle verknüpft. Soweit möglich, sollte ein einziger Plan entwickelt werden, der auch die ESRS-E1-Berichterstattung und andere Offenlegungsrahmen unterstützt. | ||
Scope-3-Management stärken | Verbesserung der Datenqualität Identifizierung wesentlicher Emissionsquellen. Zudem Einbindung von Lieferanten und Kunden, um die Dekarbonisierung der Wertschöpfungskette zu unterstützen. | ||
Governance stärken | Sicherstellen, dass Vorstand und Geschäftsleitung die Klimastrategie, die Zielerreichung und den Fortschritt gegenüber den Dekarbonisierungsverpflichtungen überwachen. | ||
Externe Prüfung vorbereiten | Verbesserung der Prozesse zur Treibhausgasbilanzierung und interner Kontrollen, so dass sie einer unabhängigen externen Prüfung standhalten. Für Kategorie-A-Unternehmen ist diese Prüfung verpflichtend, und zwar für die Basisjahr-Emissionen aller Scopes, die Berechnung des CO₂-armen Stromanteils und emissionsintensive Aktivitäten. Für Kategorie-B-Unternehmen wird sie empfohlen. | ||
Umsetzung überwachen | Etablierung von KPIs und Berichtsprozesse, um den Fortschritt gegenüber den Zielen nachzuweisen, statt lediglich Zielverpflichtungen zu berichten. | ||
Finanzierungs- und Investitionspläne überprüfen | Um sicherzustellen, dass die Ziele erreichbar sind, müssen die Investitionsausgaben, Forschung und Entwicklung sowie die Unternehmensstrategie auf den Transitionspfad des Unternehmens abgestimmt werden. | ||
Validierung unter Version 2 planen | Der Standard wird ab dem 1. Februar 2028 verpflichtend. Die Anwendung ist jedoch bereits ab Februar 2027 freiwillig möglich. Wer sein verpflichtendes Fünf-Jahres-Review-Datum kennt, weiß, wann die Umstellung intern erfolgen muss. | ||
OER-Teilnahme entscheiden | Prüfen undentscheiden, ob und auf welcher Stufe (Engaged, Advanced oder Leadership) das Unternehmen am freiwilligen Anerkennungsprogramm teilnehmen möchte. Dies ist besonders relevant für Unternehmen mit einem hohen Scope-3-Anteil, da die Unterstützung von CO₂-Entnahmen für Kategorie A ab 2035 ohnehin verpflichtend wird. |
3. Ein Praxisbeispiel aus dem Asset Management
Profil: Eigenständiger Vermögensverwalter mit Sitz in Deutschland, 46 Mrd. € verwaltetes Vermögen, 420 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente), 85 Mio. € Jahresumsatz aus Managementgebühren, >95 % Umsatz aus Finanzdienstleistungen.
Schritt 1 – Kategorisierung: Mit einem Umsatz von 85 Mio. € und 420 Beschäftigten liegt das Unternehmen unter der Schwelle von 450 Mio. € bzw. 1.000 FTE. Da es seinen Sitz jedoch in einem Hochlohnland hat, erfüllt es mindestens zwei der drei Zusatzkriterien (Umsatz ≥ 50 Mio. €, Beschäftigte ≥ 250) und fällt damit in die Kategorie A. Das bedeutet, dass es die volle Scope-3-Pflicht hat, einen verpflichtenden Transitionsplan erstellen und diesen offenlegen muss.
Schritt 2 – FINZ-Anwendbarkeit prüfen: Da mehr als 5 % des Umsatzes aus Finanzdienstleistungen stammen, greift für Scope 3, Kategorie 15 (finanzierte Emissionen), der SBTi Financial Institutions Net-Zero Standard (FINZ) statt der allgemeinen Scope-3-Kriterien. Dies hat bereits an dieser Stelle Auswirkungen auf die im weiteren Verlauf anzuwendende Methodik.
Schritt 3 – Basisemissionen ermitteln:
Kategorie | Quelle | Emissionen |
Scope 1 | Fahrzeuge, Brennstoffe vor Ort | 200 tCO2e |
Scope 2 | Bürostrom | 150 tCO2e |
Scope 3 (1–14) | Reisen, IT, Pendeln | 4.000 tCO2e |
Scope 3 (Kat. 15) | Finanzierte/Portfolio Emissionen | 2.000.000 tCO2e |
Schritt 4 – Zielmethode wählen: Angesichts der geringen absoluten Emissionsmenge bietet sich für Scope 1+2 eine einfache Absolutreduktion an. Für das Portfolio (Kategorie 15) sieht FINZ zwei Zieltypen vor: ein Portfolio-Ausrichtungsziel (z.B. Anteil der Portfoliounternehmen mit glaubwürdigen Netto-Null-Zielen) und/oder ein Sektorziel (sektorspezifische Emissionsintensität, berechnet über die PCAF-Methodik). Für einen breit gestreuten Vermögensverwalter ist die Kombination beider Zieltypen der Standardweg, da ein reines Sektorziel Wachstum im verwalteten Vermögen nicht sauber abbilden würde und ein reines Ausrichtungsziel allein zu unscharf für die SBTi-Validierung wäre.
Kurzfristige Ziele (2030):
Scope 1+2: - 50 % absolut (Ökostrom, Elektrifizierung der Flotte)
Portfolio: Reduktion der Emissionsintensität über das gesamte verwaltete Vermögen (PCAF-Methodik, sektorspezifische Pfade) + Ausrichtungsziel, z. B. „70 % des verwalteten Vermögens bis 2030 in Unternehmen mit glaubwürdigen Netto-Null-Zielen"
Langfristiges Ziel (2050):
Scope 1+2 und Portfolio: ≥ 90 - 95 % absolute Emissionsreduktion
· Verbleibende 5 - 10 % durch permanente CO2-Entnahmen neutralisieren
Zusätzliche FINZ-Anforderungen: sofortiges Ende der Projektfinanzierung neuer fossiler Vorhaben und der Unternehmensfinanzierung von Kohle-Expansion, Ausstieg aus der allgemeinen Unternehmensfinanzierung von Öl- und Gas-Expansion spätestens bis 2030; verpflichtende Prüfung und Offenlegung von Entwaldungsrisiken im Portfolio bis 2030, mit Richtlinienpflicht bei signifikanter Exponierung; Engagement-/Stimmrechtsausübung mit Eskalation bei nicht ausgerichteten Beteiligungen.
Schritt 5 – Umsetzungshierarchie anwenden: Das Unternehmen priorisiert zunächst direkte Reduktionen im eigenen Betrieb (Ökostrom, Flottenelektrifizierung), setzt dann auf Marktinstrumente wie Engagement und Stimmrechtsausübung im Portfolio und greift erst zuletzt auf CO2-Entnahmen für nicht vermeidbare Restemissionen zurück.
Schritt 6 – Validierung und laufende Steuerung: Jährliche Offenlegung des vollständigen Scope-1-3-Fußabdrucks, Validierung der Ziele durch SBTi und ein Fünf-Jahres-Überprüfungszyklus für die Zielaktualisierung. Für ein Unternehmen dieser Größe ist das ein wiederkehrender Prozess, der in die reguläre Reporting-Infrastruktur eingebettet werden sollte – idealerweise gemeinsam mit der ESRS-E1-Berichterstattung, um Doppelarbeit zu vermeiden.
4. Fazit
Der SBTi Corporate Net-Zero Standard V2.0 markiert einen Wechsel: Ziele allein reichen nicht mehr, Unternehmen müssen künftig glaubwürdige Umsetzung, Governance und messbaren Fortschritt nachweisen. Ab dem 1. Februar 2028 wird das für alle neu eingereichten Ziele verpflichtend – wer schon ab 2027 freiwillig umstellt, sichert sich einen Vorsprung von einem Jahr, statt unter Zeitdruck zu handeln.
Wie stark der Standard im Detail greift, hängt von Kategorie und Branche ab. Für Banken, Versicherer und Asset Manager entscheidet meist FINZ statt der allgemeinen Scope-3-Kriterien, für Energieversorger stehen die Asset-Transition-Methode und der Umgang mit dem Stromnetz im Vordergrund. Was für alle gilt: Klimastrategie, Zielsetzung und ESRS-Berichterstattung sollten von Anfang an auf denselben Annahmen aufsetzen – das vermeidet Doppelarbeit und schafft einen Rahmen, der SBTi-Validierung, ESRS-Berichterstattung und Investorenerwartungen gleichermaßen trägt.
Planet Now unterstützt Unternehmen dabei, einen umfassenden Transitionsplan zu entwickeln, der Emissionsziele mit Umsetzungsmaßnahmen, Governance, Finanzierung, Meilensteinen und Leistungsindikatoren verknüpft – und begleitet die SBTi-Validierung von der Kategorisierung bis zum ersten Fünf-Jahres-Review.
