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Auf dem Weg zu einer Sozialtaxonomie?

Aktualisiert: 6. Dez. 2022

Status Quo und Implikationen zukünftiger Berichtspflichten im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit für Unternehmen



Im Februar 2022 hat das EU-Beratungsgremium Platform on Sustainable Finance den konsultierte Abschlussbericht für sozial nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, die sogenannte Sozialtaxonomie vorgelegt. Der Bericht dient als Vorlage für die EU-Kommission, um neue regulatorische Vorgaben für den Bereich der sozialen Nachhaltigkeit auszuarbeiten. Die Vorschläge des Berichts bauen dabei auf der Logik der ökologischen Taxonomie auf und soll diese um den Bereich der sozialen Nachhaltigkeit ergänzen.


Ähnlich wie bei der ökologischen Taxonomie besteht der Zweck einer Sozialtaxonomie darin, ein Klassifizierungssystem für sozial nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu definieren und damit z.B. Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken. Sie helfen Anwendern, wie z.B. Investoren, mithilfe von einheitlichen Standards, soziale und ökologische Aspekte verlässlich und vergleichbar berücksichtigen zu können.


Unterschiede zwischen ökologischer und sozialer Taxonomie


Während die meisten wirtschaftlichen Aktivitäten negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, können die meisten wirtschaftlichen Aktivitäten, wie beispielsweise die Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätzen, die Zahlung von Steuern und die Produktion sozialer Güter und Dienstleistungen als sozial vorteilhaft angesehen werden. Dies ist eine der grundlegenden Unterschiede zwischen der ökologischen und sozialen Taxonomie. Eine Sozialtaxonomie muss daher zwischen solchen inhärenten Vorteilen und zusätzlichen sozialen Vorteilen unterscheiden, die direkt zur Verwirklichung sozialer Rechte beitragen, wie beispielsweise der Verbesserung des Zugangs zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung.


Auch bei der Festlegung der Ziele und Kriterien bestehen bedeutende Unterschiede. Während Umweltziele und -kriterien grundsätzlich wissenschaftlich fundiert sein sollten, muss eine soziale Taxonomie auf internationalen, maßgeblichen Standards von aktueller Bedeutung wie der Internationalen Menschenrechtskonvention basieren. Die aktuelle Auseinandersetzung um die Aufnahme von Strom aus Gas- und Kernkraftwerken zeigt jedoch bereits im Bereich der ökologischen Taxonomie erhebliche politische Einflussnahme zulasten des Zielsystems.


Ziele und mögliche Umsetzung der Sozialtaxonomie


Der Bericht schlägt drei übergeordnete Ziele für eine Sozialtaxonomie vor, die sich an relevanten Dokumenten und Prinzipen, wie z.B. der europäischen Menschenrechtekonvention, der Europäischen Sozialcharta, der EU Grundrechtecharta sowie des Aktionsplans zur europäischen Säule sozialer Rechte orientieren und an die Stakeholdergruppen Arbeitnehmer, Verbraucher und Gemeinschaften wendet, da diese gemäß den Zielen der Sozialtaxonomie direkt von den Wirtschaftsaktivitäten der Unternehmen betroffen sein können:


1. Menschenwürdige Arbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette,

2. Angemessener Lebensstandard und Wohlbefinden der Verbraucher, sowie

3. Inklusive und nachhaltige Gemeinschaft und Gesellschaft.


Damit folgt der Entwurf der European Financial Reporting Authority Group (EFRAG), die für den Entwurf der nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) ebenfalls auf diesen drei Stakeholder-Gruppen setzt.


Zur weiteren Konkretisierung und Operationalisierung dieser drei Ziele sind weitere Unterziele vorgesehen (u.a. soziale Sicherheit und Inklusion, Arbeitnehmerrechte, Nichtdiskriminierung, Recht auf Gesundheit, Wohnen, Bildung und Bildung sowie Verbraucherschutz, Arbeitssicherheit und der Kampf gegen Korruption und Steuerhinterziehung), zu denen Unternehmen einen wesentlichen Beitrag (sog. substantial contribution) erbringen können.


Wie können Unternehmen wesentliche Beiträge erbringen?


Innerhalb jedes der oben genannten Ziele können Unternehmen auf drei verschiedene Arten wesentliche Beiträge zur Sozialtaxonomie erbringen. Substanzielle Beiträge sind dabei einerseits solche, die sich auf den zusätzlichen sozialen Nutzen einer Aktivität selbst konzentrieren, wie z.B. die Erforschung und Vermarktung von Arzneimitteln. Die zweite Art wesentlicher Beiträge richtet sich auf die Vermeidung und Bewältigung negativer Auswirkungen der Stakeholder, z.B. durch Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Zahlung tarifvertraglich vereinbarter Löhne, Ausbildung und Gewährleistung eines menschenwürdigen Lebens für den Arbeitnehmer und seine Familie. Die dritte Art substanzieller Beiträge ist die Ermöglichung von Aktivitäten, die andere Aktivitäten wiederum in die Lage versetzen sollen, soziale Leistungen zu erbringen. Zu dieser Kategorie zählen z.B. Sozialaudits.


Ist ein wesentlicher Beitrag definiert, soll analog zur ökologischen Taxonomie in einem nächsten Schritt mithilfe der „Do no significant harm“ (DNSH) Prüfung sichergestellt werden, dass eine als wesentlicher Beitrag definierte Aktivität, keinem der anderen Ziele zuwiderläuft, d.h. beispielsweise dass ein Beitrag zum Ziel 2, einen angemessenen Lebensstandard und Wohlbefinden der Verbraucher nicht zulasten von Arbeitnehmern entlang der Wertschöpfungskette realisiert werden darf. Darüber hinaus sollen Mindestschutzmaßnahmen (sog. Safeguards) eine Prüfung von Unternehmenshandeln ermöglichen, die nicht konkreten Wirtschaftsaktivitäten zuzuordnen ist. Hierzu gehört beispielsweise die Steuerpolitik eines Unternehmens. Diese Schutzmaßnahmen helfen somit solche Unternehmen auszuschließen, die zwar einen wesentlichen sozialen Beitrag erbringen und nicht gegen andere Ziele verstoßen, aber beispielsweise in einem anderen Bereich Verstöße begehen, z.B. durch aggressive Steuervermeidung oder Umweltvergehen.


Wie können Unternehmen sich bereits jetzt vorbereiten?


Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Probleme bei der Einigung der ökologischen Taxonomie zwischen den Mitgliedsstatten z.B. im Hinblick auf die Aufnahme der Stromerzeugung durch Gas- und Kernkraftwerke scheint eine schnelle Einigung bzgl. der Sozialtaxonomie aufgrund der sehr viel politischeren Ausrichtung (z.B. im Bereich von Tarifverhandlungen und Löhne) ihrer Ziele derzeit unwahrscheinlich.


Trotzdem können Unternehmen sich bereits freiwillig vorbereiten, indem sie die im Bericht definierten Ziele und Unterziele auf ihre Anwendbarkeit und Messung sowie ggf. Berichterstattung überprüfen und Risiken identifizieren. Da soziale Indikatoren auch im Rahmen der zukünftigen Nachhaltigkeitsberichterstattung abgefragt werden, ist bereits jetzt die Entwicklung von Indikatoren und Messung sozialer Wirkungen und Auseinandersetzung sowie der möglichen Prüfung von Safeguards sinnvoll.


Möchten Sie mehr darüber erfahren? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

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