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7. MaRisk-Novelle: Nachhaltigkeitsrisiken im Fokus

Aktualisiert: vor 3 Tagen

Die jüngste Novellierung der MaRisk, der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), setzt ein deutliches Zeichen für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und ESG-Risiken (Environmental, Social and Governance) im Finanzsektor. Die MaRisk regelt die organisatorischen Pflichten von Kreditinstituten im Hinblick auf das institutsinterne Risikomanagement.

Der neue Teil V der 7. Novelle unterstreicht die Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten für Finanzinstitute und formuliert klare Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement in diesem Bereich.

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ESG-Risiken im Fokus

Mit dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken hat die BaFin bereits eine Orientierungshilfe für die beaufsichtigten Unternehmen des Finanzsektors geschaffen. In der MaRisk-Novelle werden die Empfehlungen des Merkblatts nun explizit in das Regelwerk aufgenommen, um prüfungsrelevante Anforderungen zu definieren. Dabei wird der Begriff "Nachhaltigkeit" im Sinne von ESG definiert und die Bedeutung von ESG-Risiken hervorgehoben.


Strategischer Ansatz und Risikomanagement

Die BaFin erwartet, dass sich die beaufsichtigten Institute strategisch mit ESG-Risiken auseinandersetzen und ihr Risikomanagement entsprechend ausrichten. Da ESG-Risiken auf bekannte Risikoarten einwirken, sollen die Institute künftig die Auswirkungen dieser Risiken analysieren und dokumentieren. Die Novelle legt zudem nahe, dass die Institute ihren Geschäftsmodellen und Risikoprofilen angemessene Ansätze für das Risikomanagement von ESG-Risiken entwickeln sollen.



Herausforderungen und Ungewissheiten bei Nachhaltigkeitsrisiken

ESG-Risiken stellen aufgrund der begrenzten historischen Daten, der Vielzahl von Faktoren und der Unsicherheiten über zukünftige Klima- und Politikszenarien eine Herausforderung dar. Die BaFin erkennt diese Schwierigkeiten bei der Messung und Steuerung dieser Risiken an. Dennoch werden die Institute aufgefordert, ihre Prozesse anzupassen und neue Instrumente zur Messung, Steuerung und Risikominderung von ESG-Risiken zu entwickeln. Dabei sollen die Auswirkungen dieser Risiken auch in den Risikoklassifizierungsverfahren berücksichtigt werden.


Nutzung von Szenarien und Proportionalität

Die BaFin empfiehlt zudem die Verwendung von Szenarien, die mit wissenschaftlichen Erkenntnissen im Einklang stehen. Die Institute können dabei auf Szenarien zurückgreifen, die von anerkannten Institutionen entwickelt wurden und diese an das eigene Geschäftsmodell anpassen. Auch die Wahl des Betrachtungszeitraums und die Anwendung des Proportionalitätsprinzips spielen bei der Analyse von ESG-Risiken eine wichtige Rolle.


Strategisches Management und Risikominderung

Die Aufnahme von ESG-Risiken in die MaRisk soll nicht die Finanzierung der Transformation der Wirtschaft behindern, sondern die Institute dazu anhalten, diese Risiken strategisch zu steuern und angemessen zu managen. Dabei sieht die BaFin nicht nur den Rückzug aus Engagements oder die Limitierung als mögliches Mittel zur Risikominderung an, sondern schlägt auch alternative Maßnahmen vor, wie z.B. den Dialog mit den von ESG-Risiken betroffenen Kundengruppen oder die Verknüpfung von Produkten mit transitionsrisikomindernden Maßnahmen, z.B. über sog. Sustainability-linked Loans.

Die explizite Berücksichtigung von ESG-Risiken in der MaRisk-Novelle ist ein wichtiger Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und verantwortliches Handeln im Finanzsektor. Die BaFin erwartet, dass die Institute ihre Geschäftspraktiken an die Herausforderungen der ESG-Risiken anpassen und entsprechende Maßnahmen ab dem 1. Januar 2024 umsetzen.


Wollen Sie mehr erfahren und sich auf die kommenden Anforderungen vorbereiten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter info@planet-now.com


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