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Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) macht Nachhaltigkeit von Finanzprodukten transparent

Aktualisiert: vor 22 Stunden

ein Börsenchart

Die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR, Verordnung (EU) 2019/2088) markiert einen Meilenstein auf dem Weg zu einer nachhaltigeren Finanzwelt. Ihr Ziel ist es, Kapitalströme in nachhaltige Anlagen zu lenken und Investoren transparente Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten zur Verfügung zu stellen. Doch was bedeutet das konkret?

 

Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen

Die SFDR stellt klare Transparenzanforderungen an Finanzmarktteilnehmer und deren Produkte. Dabei geht es nicht nur um Transparenz, sondern auch um die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen. So sind bestimmte Akteure verpflichtet, ein unternehmensbezogenes Principle-Adverse-Impacts-Statement (PAI-Statement) zu veröffentlichen, in dem sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren darlegen. Ein wichtiger Schritt, um beispielsweise Umweltauswirkungen wie den CO2-Fußabdruck zu berücksichtigen.

 

Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene

Finanzmarktteilnehmer müssen auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageentscheidungen auf Produktebene offenlegen (Art. 6 SFDR): Investiert ein Investmentfonds beispielsweise in ein Unternehmen, das klimabezogenen Risiken ausgesetzt ist, muss er transparent darlegen, wie er diese Risiken bewertet und in seine Anlageentscheidungen einbezieht. Dadurch wird nicht nur das Risiko minimiert, sondern auch den Anlegern ein klares Bild der Risiken vermittelt, denen sie ausgesetzt sind.

 

Zusätzliche Offenlegungspflichten für nachhaltige Finanzprodukte

Für Finanzprodukte, die als ökologisch oder sozial nachhaltig beworben werden oder auf eine nachhaltige Anlage abzielen, gelten zusätzliche Offenlegungspflichten nach Art. 8 und 9 der SFDR. Wenn Anbieter Produkte mit diesen Merkmalen anbieten, müssen sie insbesondere über die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele ihrer Produkte berichten. Durch die Einhaltung der Offenlegungsverordnung können Vermögensverwalter ihr Engagement für transparente und nachhaltige Anlagepraktiken demonstrieren und Greenwashing vermeiden.

 

Nachhaltige Fonds mit Mittelzuflüssen

Die Zahlen sprechen für sich: Laut Goldman Sachs Equity Research verzeichnen nachhaltige Fonds der Art. 8 und 9 beeindruckende Mittelzuflüsse. Seit ihrer Einführung im Jahr 2019 verzeichneten sie 3,4-mal so hohe Zuflüsse wie konventionelle Fonds (Art. 6).

 

Weiterentwicklung der Offenlegungsverordnung

Im September 2023 initiierte die Europäische Kommission eine umfassende Überprüfung der SFDR mittels zweier Konsultationsprozesse. Ihr Ziel war es, Feedback einzuholen und Möglichkeiten zur Verbesserung zu identifizieren.

 

Ein wichtiger Diskussionspunkt ist dabei die Produktkennzeichnung: Obwohl ursprünglich nicht für solche Zwecke vorgesehen, werden Artikel 8 und 9 der SFDR de facto als Labels verwendet. Dies hat eine Marktnachfrage nach der Verbreitung von Nachhaltigkeitskennzeichnungen auf nationaler Ebene geschaffen, den die EU-Kommission adressieren will.

 

Die Hauptthemen der Überprüfung sind

 

  • die Effizienz und Wirksamkeit der Offenlegungsverordnung bei der Verbesserung der Transparenz, der Erfassung von Ãœbergangsinvestitionen und der Vermeidung von Greenwashing

  • die Wesentlichkeit und Methodik der Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI)

  • die Verhältnismäßigkeit der einmaligen und wiederkehrenden Offenlegungskosten,

  • die Qualität der Daten

  • die Klarheit der rechtlichen Konzepte und deren Zusammenspiel mit anderen Sustainable Finance Rechtsvorschriften

 

Ergebnisse der Konsultationen

Laut einer Analyse des Magazins Responsible Investor befürwortet eine knappe Mehrheit der 142 befragten Finanzmarktteilnehmer die Einführung von Nachhaltigkeitsoffenlegungen. 76% unterstützten die Einführung eines Kennzeichnungs- oder Kategoriensystems für nachhaltige Fonds, während 54% die Einführung eines Mindestmaßes an Nachhaltigkeitsoffenlegungen für alle Fonds befürworteten. 53% befürworteten die Ersetzung von Artikel 8 und 9 durch ein alternatives System.

 

Ausblick

Die Ergebnisse der Konsultationen deuten darauf hin, dass eine Überarbeitung des bestehenden Klassifizierungssystems wahrscheinlich ist, um den Bedarf an klareren Nachhaltigkeitskennzeichnungen zu adressieren. Zwei mögliche Ansätze werden skizziert: der Aufbau auf bestehende Klassifizierungen nach Artikel 8 und 9 der SFDR oder die Schaffung neuer Kategorien, die sich auf die Art der Anlagestrategie konzentrieren.

 

Die EU-Kommission hat die Ergebnisse der Konsultationen hier veröffentlicht und wird voraussichtlich in Kürze ein Update zur Weiterentwicklung der Offenlegungsverordnung veröffentlichen.

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