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ESRS S1: Mehr Transparenz und Verantwortung für eine nachhaltige Arbeitswelt

Aktualisiert: 15. Mai

ein Mann mit Schutzbrille arbeitet mit eine Flex

Ab diesem Jahr gelten für viele Unternehmen neue Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Im Rahmen dieser neuen Richtlinie müssen Unternehmen künftig nach insgesamt 12 thematischen Standards über ihre wesentlichen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen berichten. Einer dieser Standards ist der Standard ESRS S1.

 

Der Standard ESRS S1 fokussiert auf die Offenlegung der potenziellen und tatsächlichen positiven und negativen Auswirkungen eines Unternehmens auf die eigenen Beschäftigten sowie auf die ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen. Damit leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern und tragen somit zur sozialen Nachhaltigkeit bei.

 

Der Begriff "eigene Beschäftigte" umfasst gemäß ESRS S1 zwei Gruppen:

 

Beschäftigte: Einzelpersonen, die in einem Angestelltenverhältnis mit dem Unternehmen stehen.

 

Nicht angestellte Beschäftigte: Diese Gruppe umfasst zwei Unterkategorien:

  • Selbstständige: Personen, die ihre persönliche Arbeitskraft selbstständig anbieten, sei es im Rahmen von Werkverträgen oder Zeitverträgen.

  • Zeitarbeitskräfte: Personen, die von Unternehmen bereitgestellt werden, die im Bereich "Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften" tätig sind.

 

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse muss das berichtspflichtige Unternehmen anhand einer Liste von Anwendungsanforderungen („Application Requirements“) prüfen, welche Nachhaltigkeitsaspekte für das Unternehmen und seine Beschäftigten wesentlich sind. Die Anwendungsanforderungen umfassen dabei die Unterthemen Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und Chancengleichheit sowie andere arbeitsbezogene Rechte mit weiteren konkreten Teilaspekten wie z.B. Arbeitszeit, Diversität oder Risiko von Kinderarbeit, die das Unternehmen im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse mindestens berücksichtigen muss, um dann im Nachhaltigkeitsbericht folgende Informationen offenlegen zu können:

 

  1. Welche wesentlichen positiven und negativen Auswirkungen hat das Unternehmen auf seine eigene Belegschaft, z.B. im Hinblick auf Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

  2. Welche Maßnahmen ergreift das Unternehmen, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen zu verhindern, abzuschwächen oder zu beheben und was sind die Ergebnisse dieser Maßnahmen? In Bezug auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz könnten adäquate Maßnahmen z.B. die Durchführung von Schulungen sein.

  3. Risiken und Chancen: Unternehmen müssen die wesentlichen Risiken und Chancen, denen sie aufgrund ihrer Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von der eigenen Belegschaft ausgesetzt sind, sowie die Maßnahmen, die sie zu deren Management ergreifen, offenlegen. In Bezug auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz können dies ein hoher Krankenstand oder eine hohe Fluktuation sein, oder bei guter Prävention auch das Gegenteil.

  4. Finanzielle Auswirkungen: Unternehmen müssen die finanziellen Auswirkungen dieser Risiken und Chancen in kurz-, mittel- und langfristiger Perspektive darstellen.

 

Durch die Offenlegung dieser Informationen können Unternehmen nicht nur das Vertrauen ihrer Stakeholder stärken, sondern auch dazu beitragen, vergleichbare und gute Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten zu schaffen.

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