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Die CSRD kommt: Fast 50.000 Unternehmen in der EU müssen ab 2024 zu Nachhaltigkeit Bericht erstatten

Aktualisiert: 6. Dez. 2022


Endlich ist es beschlossen: Die mit 525 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 28 Enthaltungen angenommene Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) wird Unternehmen zukünftig stärker in die Verantwortung nehmen. Zu den genauen Inhalten haben wir bereits 2021 ausführlich berichtet. Mit der nun verabschiedeten Richtlinie werden Unternehmen verpflichtet, regelmäßig Informationen über ihre Nachhaltigkeitsziele und Maßnahmen sowie ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt offenzulegen. Damit soll Greenwashing erschwert, die soziale Marktwirtschaft in der EU gestärkt und eine Grundlage für weltweite Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen werden.


Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung ab jetzt gleichberechtigt


Die neuen Vorschriften beheben Mängel in den bestehenden Rechtsvorschriften über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen (NFRD), die als weitgehend unzureichend und unzuverlässig betrachtet werden. Mit der CSRD werden detailliertere Anforderungen an die Berichterstattung über die Auswirkungen von Unternehmen auf die Umwelt, die Menschenrechte und soziale Standards eingeführt, die zudem im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen der EU stehen.


Um sicherzustellen, dass die Unternehmen zuverlässige Informationen liefern, werden sie deshalb zukünftig einer unabhängigen Prüfung und Zertifizierung unterzogen. Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung werden damit gleichberechtigt sein, damit Investoren, Öffentlichkeit und andere Stakeholder über vergleichbare und zuverlässige Daten verfügen. Der digitale Zugang zu Nachhaltigkeitsinformationen muss ebenfalls gewährleistet sein.


Ausweitung des Anwendungsbereichs


Die neuen EU-Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung werden für alle großen Unternehmen gelten, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Selbst nicht-EU-Unternehmen, die in der EU in erheblichem Umfang tätig sind (mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro), müssen die Anforderungen erfüllen. Auch börsennotierte KMU werden erfasst, diese haben jedoch mehr Zeit, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten.


Für fast 50 000 Unternehmen in der EU wird die Erhebung und Weitergabe von Nachhaltigkeitsinformationen damit zur Norm werden, verglichen mit etwa 11 700 Unternehmen, die unter die derzeitigen Vorschriften fallen.


Zusätzlich zu den bisherigen Angaben der nicht-finanziellen Berichterstattung muss ein Unternehmen folgende Informationen offenlegen:


○ Umweltschutz

○ Soziale Verantwortung und Behandlung der Mitarbeiter

○ Achtung der Menschenrechte

○ Anti-Korruption und Bestechung

○ Vielfalt in den Unternehmensvorständen


Nächste Schritte: Die Regeln werden zwischen 2024 und 2028 durchgesetzt


Der Europäische Rat wird den Richtlinienvorschlag für die CSRD voraussichtlich am 28. November annehmen. Danach wird er unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie tritt dann 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung mit folgenden Regelungen in Kraft:


  • Ab dem 1. Januar 2024 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse (mit mehr als 500 Beschäftigten), die bereits der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen, wobei die Berichte im Jahr 2025 fällig sind;


  • Ab dem 1. Januar 2025 für große Unternehmen, die derzeit nicht der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung unterliegen (mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder einem Umsatz von 40 Mio. € und/oder einer Bilanzsumme von 20 Mio. €); die Berichte sind im Jahr 2026 fällig;


  • ab 1. Januar 2026 für börsennotierte KMU und andere Unternehmen, deren Berichte 2027 fällig sind. KMU können sich bis 2028 von der Verpflichtung befreien lassen.


Die Uhr tickt! Unternehmen müssen sich jetzt vorbereiten, um ab dem Jahr 2024 mit der Berichterstattung beginnen zu können. Dazu gehören wichtige Schritte, wie beispielweise die Entwicklung einer ganzheitlichen Nachhaltigkeits- und Klimastrategie, die Durchführung von Wesentlichkeitsanalysen, die Erfassung und Messung der wichtigsten Nachhaltigkeitsdaten und vieles mehr.


Wollen Sie mehr erfahren und sich auf die kommenden Anforderungen vorbereiten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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