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ISSB legt erste Entwürfe für Offenlegung zu Klima- und Nachhaltigkeitsinformationen vor

Aktualisiert: 6. Dez. 2022

Am 31. März hat das ISSB erste Entwürfe für die Offenlegungsstandards von Klima- und Nachhaltigkeitsinformationen zur Konsultation vorgelegt, die neben dem Vorschlag der EU für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) von Unternehmen Teil einer globalen Initiative zur Konsolidierung von Nachhaltigkeitsinformationen sind.

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) ist das unabhängige Gremium zur Festlegung von Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen bei der International Financial Reporting Standards (IFRS) Foundation und wurde im Rahmen der COP26 im November 2021 in Glasgow in Leben gerufen.


Die nun vorgelegten Entwürfe IFRS S1 und IFRS S2 bauen auf bestehenden Berichtsformaten wie z.B. TCFD und SABS auf und sollen, ähnlich wie die Standards in der finanziellen Berichterstattung, dem Informationsbedarf von Investoren Rechnung tragen.


Der Entwurf IFRS S1 definiert dabei die allgemeinen Anforderungen und Inhalte an die Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und würde die Unternehmen verpflichten, Informationen über ihre wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen für die Bereiche Unternehmensführung, Strategie, Risikomanagement und Ziele und KPIs offenzulegen. Der Definition von Wesentlichkeit kommt hierbei eine spezielle Bedeutung zu, denn diese zielt nach dem vorliegenden Entwurf insbesondere auf eine einfache finanzielle Wesentlichkeit ab, d.h. solche nachhaltigkeitsbezogenen Umstände, die geeignet sind, einen Einfluss auf das Geschäftsergebnis, bzw. den Wert des betroffenen Unternehmens zu haben. Dies mag unmittelbar nachvollziehbar sein, eine einfache Wesentlichkeit steht jedoch im Gegensatz zum Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, die sich mittlerweile in vielen Berichtsstandards (u.a. GRI, DNK, CSRD) durchgesetzt hat und nicht nur die Wirkungen auf das Unternehmen, sondern auch die Wirkungen des Unternehmens auf Gesellschaft und Umwelt in die Blick nimmt.


Der Entwurf IFRS S2 zu den klimabezogenen Angaben ist der erste themenspezifische Berichtsstandard und baut auf den Empfehlungen des Task Force for Climate-Related Financial Disclosure (TCFD) auf. Der Standard sieht vor, dass Unternehmen Informationen über die Management- und Governance-Prozesse offenlegen, mit denen sie klimabezogene Risiken und Opportunitäten in ihren gesamten unternehmerischen Tätigkeiten überwachen und steuern. Zudem sollen Unternehmen solche Informationen offenlegen, die Aufschluss darüber geben, wie ihr Geschäftsmodell, ihre Strategie, ihre Cashflows sowie Kapitalkosten und der Zugang zu Kapital durch physische Klima- und Transitionsrisiken beeinträchtigen werden könnten.


Der Standard sieht zudem vor, dass Unternehmen alle Pläne oder Ziele in Bezug auf Klimafragen offenlegen und erklären müssen, wie diese Pläne finanziert und wie Fortschritte im Hinblick auf die Ziele überprüft werden sollen. Ähnlich wie der CSRD-Entwurf der EU-Kommission, sieht auch der ISSB-Klimastandard die Notwendigkeit für eine klimabezogene Szenarioanalyse vor, um Risiken und Chancen der Bemühungen des Unternehmens im Hinblick auf die Erreichung des Abkommens von Paris überprüfen zu können. Zudem verlangt der Klimastandard die Offenlegung der Scope 1-3 Emissionen sowie der Emissionsintensität pro Einheit wirtschaftlicher oder physischer Leistung von Unternehmen.

Insgesamt gibt der Standardentwurf zur Offenlegung der klimabezogenen Informationen 77 Industrieklassifikationen für 11 Sektoren vor, die sich an den Sustainability Accounting Standards Board (SABS) Standards orientieren und industriespezifische Offenlegungsstandards vorsehen.


Die öffentliche Konsultationsphase läuft noch bis zum 29. Juli 2022 und ISSB plant die Veröffentlichung der finalen Standards zum Ende des Jahres.

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