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CORPORATE SUSTAINABILITY REPORTING DIRECTIVE (CSRD)

 

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein Meilenstein für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU und stellt diese künftig auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung. Die CSRD verpflichtet Unternehmen schrittweise ab 2024 zur umfassenden Bereitstellung nachhaltigkeitsbezogener Informationen und Zielsetzungen und schließt damit Lücken in den bestehenden Regeln für nicht-finanzielle Berichterstattung. Mit der Umsetzung der Richtlinie soll Greenwashing erschwert und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen verbessert werden. Für fast 50 000 Unternehmen in der EU wird die Erhebung, Berichterstattung und Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in ihre Geschäftsabläufe  damit zur Norm werden.
 

Wichtige Aspekte der zukünftigen CSRD-Berichterstattung für betroffene Unternehmen und auch Kreditinstitute sind u.a.:

  • Definition von Nachhaltigkeitszielen und Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie sowie Monitoring im Hinblick auf die Zielerreichung

  • Definition der Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Nachhaltigkeit

  • Beschreibung nachteiliger Nachhaltigkeitswirkungen des Unternehmens

 

Der CSRD liegt das Grundprinzip der doppelten Wesentlichkeit zugrunde. Diese untersucht sowohl die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens (Outside-in Perspektive), als auch die Auswirkungen des Betriebs auf Nachhaltigkeitsaspekte (Inside-out Perspektive). 


Wir helfen Finanzmarktteilnehmern und Unternehmen dabei, sich auf diese neue regulatorische Herausforderung vorzubereiten, die sich daraus ergebenden Chancen zu erkennen, und die notwendigen Anpassungen umzusetzen.
 

 

Unsere Services:

 

  • CSRD-Due Diligence: Im Rahmen von 1-bis 2-tägigen Workshops führen wir eine erste Bestandsaufnahme durch und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Bedarfsbestimmung zur Umsetzung der CSRD 

  • Analysen (Nachhaltigkeitsreifegrad des Unternehmens, Gap- und Wettbewerber Analysen etc.) und Datenerhebungen (z.B. CO2-Bilanzierung)

  • Wesentlichkeitsanalysen unter Einbeziehung der wichtigsten Stakeholdergruppen zur Identifizierung der zu priorisierenden Nachhaltigkeitsthemen
     

  • Entwicklung von ganzheitlichen Nachhaltigkeitsstrategien, Zielsetzungen, KPIs und Monitoringinstrumenten

Mehr Informationen zu aktuellen regulatorischen Entwicklungen:

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