Ab diesem Jahr gelten für viele Unternehmen neue Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Im Rahmen dieser neuen Richtlinie müssen Unternehmen künftig nach insgesamt 12 thematischen Standards über ihre wesentlichen Umwelt-, Sozial-
und Governance-Themen berichten.
Warum ist der ESRS E-1 für Unternehmen wichtig?
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf den Standard zum Klimawandel ESRS E1. Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit und seine Auswirkungen sind bereits heute spürbar. Unternehmen spielen bei der Bekämpfung und Anpassung an den Klimawandel eine entscheidende Rolle. Der Berichtsstandard behandelt daher die Unterthemen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Energie.
Während die Nachhaltigkeitsaspekte der ESRS grundsätzlich unter Wesentlichkeitsvorbehalt stehen, d.h. Unternehmen im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse selbst festlegen müssen, ob über ein Thema berichtet wird, gelten für den Klimastandard ESRS E1 höhere Anforderungen, die gewissermaßen eine Beweislastumkehr bedeuten.
Wenn das Unternehmen feststellt, dass die Auswirkungen des Klimawandels nicht wesentlich sind, und nicht gemäß ESRS E1 berichtet, hat das Unternehmen die Schlussfolgerungen seiner Bewertung der Wesentlichkeit in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels ausführlich darzulegen, einschließlich einer vorausschauenden Analyse der Umstände, die das Unternehmen dazu veranlassen könnten, die Auswirkungen des Klimawandels in Zukunft als wesentlich einzustufen.
Was muss berichtet werden?
Berichtspflichtige Unternehmen müssen nach ESRS E1 insbesondere folgende Aspekte adressieren:
Wie beeinflusst das Unternehmen den Klimawandel, d.h. was sind die potenziellen und tatsächlichen positiven und negativen Auswirkungen? Hier muss das Unternehmen z.B. seine THG-Emissionen berichten
Welche Maßnahmen wurden und werden unternommen, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und die globale Erwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen?
Welche Pläne hat das Unternehmen, um sich an die Veränderungen hin zu einer Wirtschaft im Einklang von den Zielen von Paris anzupassen?
Welche internen Kapazitäten sind vorhanden, um diese Pläne umzusetzen?
Welche klimabezogenen Risiken und Chancen gibt es und wir werden diese gesteuert?
Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich für das Unternehmen?
Zur Umsetzung des Klimastandards definieren die ESRS sogenannte Angabepflichten (z.B. der Übergangsplan als Klimastrategie gem. E1-1). Diese dienen dazu, konkrete Inhalte wie Ziele und Strategien, aber auch Risiken und Chancen zu erheben und zu berichten. Die Priorisierung der Angabepflichten kann durch eine individuelle Beratung und mithilfe eines geeigneten ESRS Tools erfolgen.
Übergangsplan zur Eindämmung des Klimawandels (E1-1)
Die Grundlage des ESRS E1 ist ein detaillierter Übergangsplan (auch Transitionplan genannt). Ziel des Transitionsplans ist es, ein Verständnis der vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Klimaschutzbemühungen des Unternehmens zu ermöglichen. Damit soll z.B. sichergestellt werden, dass die Strategie und das Geschäftsmodell mit dem Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und der Begrenzung der globalen Erwärmung gemäß dem Übereinkommen von Paris vereinbar sind.
Der Standard sieht vor, dass Unternehmen u.a. folgenden Informationen in ihren Übergangsplänen offenlegen:
Welche Klimaziele werden verfolgt und stehen diese im Einklang mit dem 1,5 Grad Ziel?
Erklärung und Erläuterung der Dekarbonisierungshebel und geplanten Maßnahmen, einschließlich Änderungen im Produkt- und Dienstleistungsportfolio und im Hinblick auf die Einführung neuer Technologien zur Erreichung der Ziele.
Offenlegung, durch welche Investitionen und Finanzmittel das Unternehmen die Umsetzung des Plans finanziert.
Eine qualitative Bewertung der potenziellen Treibhausgasemissionen, die mit den wichtigsten Vermögenswerten und Produkten des Unternehmens verbunden sind, einschließlich einer Erläuterung, ob und wie diese Emissionen das Erreichen der THG-Emissionsreduktionsziele des Unternehmens gefährden und ob sie das Übergangsrisiko erhöhen, und wie diese Vermögenswerte und Produkte gehandhabt werden.
Eine Erläuterung des Unternehmens zur Anpassung seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten an die EU-Taxonomie Verordnung.
Eine Erläuterung, wie der Übergangsplan in die allgemeine Geschäftsstrategie und Finanzplanung des Unternehmens eingebettet und abgestimmt ist und ob er von den Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen des Unternehmens genehmigt wurde.
Eine Erklärung zu den Fortschritten des Unternehmens bei der Umsetzung des Übergangsplans.
Klimabezogene Ziel- und Berichtsvorgaben (E1-4) werden überprüfbar
Damit das Unternehmen seinen Transition Plan umsetzen kann, müssen unter E1-4 die selbst gesetzten Klimaziele zur Reduktion der THG-Emissionen (Scope 1, 2, 3), aber auch andere Ziele, z.B. zum Einsatz erneuerbarer Energien oder zur Energieeffizienz, offengelegt und erläutert werden, ob diese wissenschaftlich fundiert und mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad vereinbar sind. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die Reduktion von Treibhausgasen durch Kohlenstoffgutschriften („Offsets“) nicht auf die Erreichung der THG-Emissionsminderungsziele angerechnet werden kann.
Energieverbrauch (E1-5) muss offengelegt werden
Unternehmen müssen künftig gemäß E1-5 auch über ihren Energieverbrauch und die verwendeten Energiequellen einschließlich des Anteils erneuerbarer Energien berichten. Die Offenlegung soll sowohl den Verbrauch von nicht erneuerbaren Energieträgern in verschiedenen Sektoren (z.B. Kohle, Öl, Gas) als auch von erneuerbaren Energieträgern umfassen. Darüber hinaus sollen die Unternehmen verpflichtet werden, auch die Energieintensität (Verhältnis von Energieverbrauch zu Nettoumsatz) in klimasensitiven Sektoren offen zu legen.
Treibhausgasemissionen für die Scope 1-3 (E1-6)
Ähnlich wie beim Energieverbrauch verlangt die Angabepflicht E1-6, dass Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen offenlegen. Dabei sind die Brutto-GHG-Emissionen nach Scope 1 (direkte Emissionen), Scope 2 (indirekte Emissionen durch Energieverbrauch) und Scope 3 (Emissionen, die in der Wertschöpfungskette außerhalb von Scope 1 und 2 entstehen) sowie die Gesamtemissionen anzugeben. Die Offenlegung soll ein Verständnis der direkten und indirekten Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf den Klimawandel ermöglichen und als Grundlage für die Messung des Fortschritts bei der Emissionsminderung dienen. Die Offenlegung ist auch wichtig, um die Klimarisiken des Unternehmens besser zu verstehen.
Nutzung von Emissionsgutschriften (E1-7) wird eingeschränkt
Der ESRS E1 versteht den Kauf von Emissionsgutschriften als Mittel zur Finanzierung von Klimaschutzprojekten anderswo und nicht zur Kompensation eigener Emissionen. Der Standard verlangt daher, dass Unternehmen offenlegen, ob sie Emissionsgutschriften getrennt von ihren THG-Emissionen und THG-Reduktionszielen verwenden (Angabepflicht E1-4). Der Standard fordert somit Transparenz über die Menge der erworbenen Emissionsgutschriften und deren Qualität. So muss beispielsweise genau offengelegt werden, welche Qualitätsstandards bei den Projekten berücksichtigt werden.
Klimabedingte Übergangsrisiken und physische Risiken (ESRS 2 IRO-1 und E1-9)
Gemäß der Querschnittsnorm IRO-1 und E1-9 sollen Unternehmen zukünftig auch beschreiben, wie sie klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen identifizieren und bewerten und welche Auswirkungen und Wechselwirkungen mit der Unternehmensstrategie und dem Geschäftsmodell bestehen. Dies umfasst die Betrachtung von Treibhausgasemissionen, physischen Risiken entlang der Wertschöpfungskette und Übergangsrisiken. Die Angabepflicht sieht auch vor, wie klimabezogene Szenarioanalysen eingesetzt wurden, um diese Faktoren über verschiedene Zeithorizonte zu bewerten.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass durch den ESRS E1 erhebliche Berichtsanforderungen im Hinblick auf klimabezogene Daten, Ziele, Maßnahmen, finanziellen Auswirkungen und Fortschrittsmonitoring auf berichtspflichtige Unternehmen zukommen werden.
Wollen Sie mehr erfahren und sich auf die kommenden Anforderungen vorbereiten? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter info@planet-now.com
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